<BR />Der Eigentümer des Hotels im Schlerngebiet soll sich laut der Finanzpolizei dazu entschlossen haben, das Personal für die Wintersaison nicht selbst, sondern über eine Vermittlungsagentur zu rekrutieren. Dies sei an sich nicht illegal, sondern sogar förderlich für ein Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt sowie der Aus- und Fortbildung von Arbeitskräften.<h3> Illegale Arbeitsvermittlungsagentur mit Sitz in Apulien</h3>Aus diesem Grund müssen Arbeitsvermittlungsagenturen strenge Kriterien erfüllen, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Jene, die insgesamt 19v Saisonarbeiter für den Hotelier im Schlerngebiet angeworben hat, soll diese jedoch nicht erfüllt haben – wie die Ermittlungen der Südtiroler Finanzpolizei ergaben, soll es sich bei der Arbeitsvermittlungsagentur in Wirklichkeit um einen Tourismusverband mit Sitz in Apulien gehandelt haben, der über die sozialen Medien Arbeitskräfte rekrutiert haben soll. Das Unternehmen soll auch nicht im Register der Arbeitsvermittlungsagenturen eingetragen gewesen sein, heißt es in der Aussendung der Finanzpolizei weiter. <h3> Strafen zwischen 12.000 und 220.000 Euro </h3>Dem Hotelier seien durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der illegalen Agentur niedrigere Kosten entstanden als Mitwerbenden in der Branche, die sich an anerkannte Agenturen wenden, so die Beamten. Der illegalen Arbeitsvermittlungsagentur droht nun eine Verwaltungsstrafe bis zu 12.000 Euro, während dem Hotelier eine Geldbuße von bis zu 220.000 Euro auferlegt werden könnte.