Freitag, 23. Februar 2024

Bedingte Freiheitsstrafe für österreichischen Ex-Kanzler Kurz

Der ehemalige österreichische Bundeskanzler und einstige Parteichef der ÖVP, Sebastian Kurz, ist am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu 8 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten.

Kurz erstinstanzlich schuldig gesprochen. - Foto: © APA/HELMUT FOHRINGER / HELMUT FOHRINGER

Der Schuldspruch für Kurz betrifft konkret die Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG. Hier war Kurz im U-Ausschuss zu seiner Einbindung befragt worden. „Sie erwecken insgesamt den Eindruck, dass Sie im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt haben“, so der Vorsitzende Richter Michael Radasztics in seiner Urteilsbegründung. Aussagen im Beweisverfahren hätten aber ein anderes Bild gezeichnet, so Radasztics.

Einen Freispruch gab es für Kurz, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid betrifft. „Sie haben zweifellos gewusst, dass Schmid dieses Interesse hat“, verwies der Richter auch auf dementsprechende Aussagen des Ex-Kanzlers im U-Ausschuss und: „Sie haben dies auch wohlwollend betrachtet und Schmid hat das als Förderung gesehen.“ Der Umdeutung des Chats an Schmied „kriegst eh alles was du willst“ in ein Einbremsen Schmids konnte das Gericht wiederum nicht folgen.

Probezeit von 3 Jahren

Die Freiheitsstrafen werden den beiden unter einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen. Weiters werden beide zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Grundsätzlich ist es so, dass eine objektiv falsche Aussage nicht per se strafbar sei, es ist die einfachste Form von Vorsatz notwendig, das heißt, „er muss es ernstlich für möglich gehalten haben“, falsch ausgesagt zu haben, und zu diesem Schluss kam das Gericht. Zwar billigte der Richter Kurz und Bonelli zu, dass die Situation vor einem Gericht anders als vor einem Untersuchungsausschuss sei, rechtlich dennoch gleich zu beurteilen.

In ihrer Gesamtheit glaubwürdig befand der Richter die Aussagen von Schmid. Dieser habe sein eigenes Tun nie beschwichtigt, „und man kann ihm auch nicht vorhalten, dass er Kurz um jeden Fall schaden wollte.“ Der Glaubwürdigkeit hätten auch die Befragungen der beiden Russen nicht geschadet. „Dass zwei Leute fast das Gleiche wahrnehmen, ist schon sehr unglaubwürdig“. Weiters habe Schmid ja bekanntlich einen Kronzeugenstatus beantragt, dieser Antrag ist noch nicht durch, sagte der Richter. „Dass er sich da im Sommer mit 2 fremden Russen trifft und sich um Kopf und Kragen redet, halte ich mit Verlaub, für vollständig weltfremd.“

„Andere Aussagen mit Vorsicht zu genießen“

Zum immer wieder von der Verteidigung eingebrachten Argument des Aussagenotstandes erläuterte der Richter, dass die befragten Aufsichtsräte zwar alle dasselbe ausgesagt hätten, „man wisse aber nicht, was andere Menschen vorher besprochen haben, deshalb sind deren Aussagen mit Vorsicht zu genießen.“

Freigesprochen wurden sowohl Kurz als auch Bonelli von Vorwürfen zu Aussagen die Schmid-Schiefer Vereinbarung betreffend, „da wäre schon auf objektiver Ebene nicht klärbar gewesen, ob die Aussagen falsch waren“, als auch von Vorwürfen in Zusammenhang mit der Bestellung des Vorstandes der ÖBAG. „Dieses viel diskutierte 'na' halte ich für die weitere Beurteilung auch für irrelevant“.

apa/stol

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