Mittwoch, 6. September 2023

Gegen Schulschwänzer: Rom diskutiert über 2 Jahre Gefängnis für Eltern

Der Ministerrat in Rom prüft am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzesdekretes zur Bekämpfung von Jugendarmut, Missständen in der Bildung und Jugendkriminalität. Erste Details sind bereits durchgesickert. Besonders ein Vorschlag sorgt für Diskussionen: Erziehungsberechtigte, die nicht dafür sorgen, dass ihre Schützlinge die Schulpflicht erfüllen, sollen mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Der Ministerrat will gegen Jugendkriminalität vorgehen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Jugendarmut, Jugendarbeitslosigkeit, Rückstände in Sachen Bildung und nicht zuletzt Jugendkriminalität – Themen, die Italien seit geraumer Zeit beschäftigen und gegen die die Regierung in Rom nun entschlossen vorgehen will.

Am Mittwoch diskutiert der Ministerrat den Entwurf eines Gesetzesdekretes, das Neuerungen in diesen Bereichen bringen soll. Wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtet, sind einige der Vorschläge durchgesickert, die derzeit in Rom auf dem Tisch liegen.

Schulpflicht nicht erfüllt: 2 Jahre Gefängnis für Erziehungsberichtigte

Besonders kontrovers diskutiert werden dürfte dabei wohl der Vorschlag, Erziehungsberechtigte, die ohne triftigen Grund nicht dafür sorgen, dass ihre Schützlinge die Schulpflicht erfüllen, mit bis zu 2 Jahren Gefängnis zu bestraft werden können. Bisher war dafür lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 30 Euro vorgesehen.

Jugendkriminalität: Handyverbot bereits ab 14 Jahren

Weitere Neuerungen sind im Bereich der Jugendkriminalität geplant. So soll es künftig möglich sein, dass der Quästor mündliche Ermahnungen bereits an 14-Jährige – und nicht wie bisher erst an 18-Jährige – richten kann.

Sollte der Jugendliche, an den diese Ermahnung gerichtet ist, bereits wegen Drogen-, Waffen-, Eigentumsdelikten oder Straftaten gegen Personen verurteilt worden sein, kann der Quästor – laut Plan – dem Richter vorschlagen, ein Verbot der Nutzung „spezifisch angegebener Computer- und Telematikplattformen oder -dienste sowie ein Verbot des Besitzes von Mobiltelefonen“ zu verhängen.

Minderjährige über 14 Jahren sollen zudem vom Quästor einem Verwarnungsverfahren unterzogen werden können. Zu diesem Zweck lädt der Quästor den Jugendlichen „zusammen mit mindestens einem Elternteil oder einer anderen Person, die die elterliche Verantwortung ausübt“, vor. Gegen die Person, die „zur Beaufsichtigung des Kindes oder zur Erfüllung ihrer Erziehungspflichten verpflichtet war, wird ein Bußgeld zwischen 200 und 1000 Euro verhängt, es sei denn, sie beweist, dass sie die Tat nicht verhindern konnte“.

32 Millionen Euro für Schulen in Süditalien

Um die Bildung in Süditalien zu fördern, will die Regierung 32 Millionen Euro locker machen. Das Geld soll dazu genutzt werden, um das Lehrpersonal aufzustocken, die die Pilotprojekte „Agenda Sud“ begleiten.

stol

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