Freitag, 12. Januar 2024

Israel weist Völkermord-Klage als haltlos und absurd zurück

Israel hat vor dem Internationalen Gerichtshof den Vorwurf des Völkermords im Gaza-Krieg entschieden zurückgewiesen. Die von Südafrika erhobenen Vorhaltungen seien haltlos und absurd, sagte der Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, Tal Becker, am Freitag in Den Haag. Die Opfer des Gazakrieges und das Leiden der Zivilbevölkerung gingen allein auf das Konto der Terrororganisation Hamas. „Israel ist im Krieg mit Hamas, aber nicht mit dem palästinensischen Volk.“

Haager Richter müssen sich mit heikler Frage befassen. - Foto: © APA/ANP / REMKO DE WAAL

„Der Antragsteller versucht, das inhärente Recht Israels, sich zu verteidigen, zu untergraben ... und Israel wehrlos zu machen“, so Becker. „Israel will kein Volk zerstören, sondern ein Volk schützen, sein eigenes“, sagte der Rechtsberater. „Wenn es Völkermordakte gab, dann wurden sie gegen Israel verübt.“ In seiner Berufung auf das Recht Israels auf Selbstverteidigung schilderte Becker die Massaker der im Gazastreifen herrschenden Terrororganisation Hamas, bei denen am 7. Oktober rund 1200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt worden waren.

Es ist das erste Mal, dass sich Israel vor dem höchsten UNO-Gericht einem Völkermord-Vorwurf stellen muss. Südafrika hatte die Klage unter Berufung auf die Völkermord-Konvention eingereicht, die auch Israel unterzeichnet hat. Die militärische Gewalt ziele auf eine absichtliche Zerstörung des Lebens der Palästinenser, erklärte Südafrika.

Das Gericht, das Konflikte zwischen Staaten klären soll, befasst sich zunächst mit einem Eilantrag Südafrikas, dass die Richter ein Ende des Militäreinsatzes anordnen sollen. Israel wies diese Forderung zurück. Damit würde dem Land das Recht auf Selbstverteidigung genommen. Eine Entscheidung über diesen Antrag wird in wenigen Wochen erwartet.

Entscheidungen des IGH sind rechtsverbindlich, doch hat das UNO-Gericht keine Möglichkeit zur Durchsetzung. Die Entscheidungen können aber weitreichende Folgen haben, mitunter auch anders als von den Klägern beabsichtigt. So erlitt etwa Serbien nach der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Jahr 2008 mit einer Klage in Den Haag Schiffbruch. Anders als von Belgrad erhofft qualifizierte das Gericht den Schritt nämlich nicht als völkerrechtswidrig, womit die Klage zum Bumerang wurde.

apa

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