Dienstag, 27. Februar 2024

Mini-Omnibus-Gesetz: Der Herdenschutz „fährt mit“

Im Landtag stehen Änderungen zum Haushaltsvoranschlag an. Doch einmal mehr hat die Landesregierung daraus einen Mini-Omnibus gemacht, in dem u.a. Änderungen am Wolfsgesetz und zu den großen Wasserableitungen „mitfahren“. „Schlechte Praxis“ nennt das die Grüne Brigitte Foppa, zumal der zuständige Gesetzgebungsausschuss nur provisorisch eingesetzt wurde.

Bei den Änderungen zum Haushaltsvoranschlag des Landes geht es nicht nur um Geld. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Auch 4 Monate nach den Landtagswahlen ist der Südtiroler Landtag nicht arbeitsfähig. Denn die Gesetzgebungsausschüsse, durch die jeder Gesetzentwurf vor seiner Behandlung im Landtag durch muss, stehen noch nicht (wir haben berichtet). Während alle anderen Gesetzentwürfe damit nun in der Warteschleife hängen, gilt dies nicht für den Nachtragshaushalt. Der ist überfällig, weil sonst die Ämter in finanzielle Engpässe kommen können.

Deshalb war man im Plenum übereingekommen, den zuständigen Gesetzgebungsausschuss provisorisch einzurichten. Diesem sollte ausdrücklich nur der Nachtragshaushalt vorgelegt werden. Alle anderen Gesetzesinitiativen und -änderungen sollten erst nach der definitiven Besetzung der Ausschüsse den jeweils zuständigen übermittelt werden. „Und jetzt das. Dabei hatte man uns versprochen, es werde keinen Haushalt mit ,haushaltsfremden Sachen‘ geben“, ärgert sich Foppa. Groß war auch das Erstaunen bei Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion), als er bei der Durchsicht durchaus „Artfremdes“ fand.

Leiter Reber: „Und das bei provisorischem Ausschuss“

So fahren im Nachtragshaushalt u.a. Änderungen am Wolfsgesetz und am Gesetz zu den großen Wasserableitungen mit. Für beide Themenbereiche sind erstens andere Ausschüsse zuständig – „und zweitens gehört es sich nicht, so etwas in einer provisorisch und dezidiert nur für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des Landes eingesetzten Kommission behandelt wird“, bemängelt Leiter Reber. Zumal die vorgesehenen Änderungen „nicht nur Kleinigkeiten betreffen“.

So soll beispielsweise im Landesgesetz zur „Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken“ die Gebühr, die von den Konzessionären zu zahlen ist, in eine konstante und eine variable Komponente aufgeschlüsselt werden. Wie hoch die variable Komponente sein soll und nach welchen Parametern sie berechnet werden soll, ist nicht Teil der Änderung. Das legt laut Entwurf vielmehr die Landesregierung fest.

Auch soll die Frist für die Einleitung der Neu-Vergabe der Konzessionen von September 2025 auf den 31. Dezember 2024 vorverlegt werden. Die vorgesehenen Änderungen am Wolfsgesetz betreffen unter anderem die Voraussetzungen für eine Entnahme. Zu den bisherigen kommt noch als weitere Voraussetzung hinzu, dass laut Entwurf „keine wirksamen Vorbeugemaßnahmen getroffen werden konnten“. „Es geht also konkret um den Herdenschutz, von dem es vor den Wahlen geheißen hatte, er sei vom Tisch“, sagt Leiter Reber. Der Entwurf sieht noch eine Reihe weiterer Änderungen vor, die unterm Strich in der Praxis eine Entnahme verkomplizieren und verzögern werden, befürchtet er.

ih

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