Samstag, 10. Februar 2024

Neue EU-Schuldenregeln beschlussreif

In der EU gibt es eine Einigung auf neue Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten schlossen in der Nacht auf Samstag lange Verhandlungen erfolgreich ab. Die Einigung werde den Stabilitäts- und Wachstumspakt erheblich verbessern und wirksame und anwendbare Regeln für alle EU-Länder gewährleisten, erklärte der belgische Finanzminister Vincent Van Peteghem im Namen der belgischen Ratspräsidentschaft.

Vincent Van Peteghem sitzt derzeit den EU-Finanzministern vor. - Foto: © APA/Belga / NICOLAS MAETERLINCK

„Die neuen Fiskalregeln sind entscheidend für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und konnten nun die nächste Hürde nehmen. Nur ein finanziell stabiles Europa ist ein starkes Europa“, reagierte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Samstag. „Wichtig war uns, dass das neue Regelwerk auch nach Verhandlungen mit dem Parlament sicherstellt, dass wir in Europa ambitionierte Schuldenabbaupfade verfolgen und nachhaltige Budgets erstellen müssen. Denn es braucht durchsetzbare, klare und messbare Schuldenregeln damit die Europäische Union auch in Zukunft stark und krisenresilient ist“, sagte Brunner.

Die Pläne sehen insbesondere vor, dass bei EU-Zielvorgaben für den Abbau zu hoher Defizite und Schulden die individuelle Lage von Ländern stärker berücksichtigt wird. Zugleich soll es für hoch verschuldete Länder klare Mindestanforderungen für die Rückführung von Schuldenstandsquoten geben. Die EU-Finanzminister hatten sich darauf bereits Ende des Jahres geeinigt - danach waren allerdings noch Verhandlungen mit dem Europaparlament notwendig.

Grundsätzlich gibt es in der EU die Regel, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Zudem gilt es, das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten.

Das bisherige Regelwerk zur Überwachung und Durchsetzung dieser Vorgaben sahen Kritiker seit langem als zu kompliziert und zu streng an. Wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde es zuletzt sogar ganz ausgesetzt. Vor allem 2020 lagen die Defizite in fast allen EU-Ländern deutlich über der Drei-Prozent-Marke.

Grundlage der nun getroffenen Einigung waren Reformvorschläge der EU-Kommission, die allerdings vor allem von Deutschland als zu weitreichende Aufweichung des Stabilitätspakts kritisiert worden waren. Auch Brunner trat für „strikte, durchsetzbare und klar definierte Schuldenregeln“ ein. Die Regierungen der EU-Staaten verständigten sich deswegen nach monatelangen Verhandlungen auf etliche Veränderungen.

Um die Vorhersehbarkeit und Fairness zu verbessern, sollen die Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten so zwei „Schutzvorkehrungen“ genügen. Über eine zur Schuldentragfähigkeit soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Schuldenquote um einen jährlichen Mindestsatz sinkt. Bei der Schutzvorkehrung zur Defizitresilienz geht es darum, eine Sicherheitsmarge zu schaffen, die unter dem im Vertrag festgelegten Defizit-Referenzwert von drei Prozent liegt. Staaten sollen demnach die drei Prozent nicht ausreizen, um in Krisen größere Puffer zu haben.

Vorgesehen bleibt weiter, dass Staaten bei einem Verstoß gegen die Drei-Prozent-Defizitgrenze eine jährliche strukturelle Verbesserung von mindestens 0,5 Prozent des BIP erreichen sollen. Gegner sehr strenger Regeln setzten allerdings durch, dass die für die Aufsicht zuständige EU-Kommission in einem Übergangszeitraum bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen den Anstieg der Zinszahlungen berücksichtigen kann.

Wenn Mitgliedstaaten glaubhafte Reform- und Investitionspläne vorlegen, die Widerstandsfähigkeit und Wachstumspotenzial verbessern, soll auch der Zeitraum zur Schuldenverringerung verlängert werden können. Damit die Reform in Kraft treten kann, muss die Einigung noch vom EU-Ministerrat und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. In der Regel ist dies eine Formsache.

apa

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