Die Landesregierung hat die Fristen für die Eintragung ins Landesregister neu eröffnet, aus dem der Generaldirektor des Sanitätsbetriebs ausgewählt wird.
Bis 30. August können sich neue Interessierte in das Landesregister aufnehmen lassen: Alle, die im Register des Staates aufscheinen, werden darauf sogar mit einer eigenen Kundmachung hingewiesen. Eintragungen sind aber auch von Seiten anderer Personen möglich, welche die nötige Qualifikation aufweisen.
Damit, so Landeshauptmann Arno Kompatscher, wolle man die größtmögliche Auswahl für die Spitzenposition schaffen. Sie wird übrigens nicht nur in Südtirol, sondern staatsweit von der Politik, sprich Landes- bzw. Regionalregierung, vergeben. In Südtirol soll die Entscheidung über den Generaldirektor aber nicht mehr die amtierende, sondern die neue Landesregierung treffen.
Die Sache hat aber einen Haken: Florian Zerzers Mandat als Generaldirektor des Sanitätsbetriebes verfällt am 14. Oktober. (STOL hat berichtet.) Laut Landesgesetz kann die Beauftragung an den Generaldirektor zwar erneuert werden, indem man ihn im Amt bestätigt. Eine Verlängerung des Mandats ist laut Landesgesetz aber nicht möglich. Anders gesagt: Soll die Entscheidung erst von den nächsten Landesregierung getroffen werden, ist ab Oktober und bis dahin ein außerordentlicher Kommissar zu ernennen.
Eine Gesetzesänderung vor der Landtagswahl ist kaum mehr zu machen.
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