Die italienische Delegation habe „auf die mangelnde Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Nacht- und Sektorverbote sowie auf die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen“ hingewiesen, hieß es in einer Aussendung des Verkehrsministeriums in Rom. Vertreter Österreichs hatten dagegen auf die Rechtmäßigkeit gepocht.
„Die Stellungnahme der EU-Kommission wird nun bis Mitte Mai erwartet. Unabhängig von ihren Bewertungen wird Italien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Österreich klagen können“, hieß es von italienischer Seite nach der Anhörung, bei der sowohl Österreich als auch Italien vor der EU-Kommission ihre jeweiligen Argumente dargelegt hatten.
Mattle: „Haben fundierte Verteidigung“
Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler hatte sich am Montag gegenüber der APA „zuversichtlich“ gezeigt, „dass die Kommission die Menschen in Tirol versteht“. Auch der Landeshauptmann des Bundeslandes Tirol Anton Mattle war guter Dinge: „Unsere Verteidigungslinie ist unverändert und sehr fundiert.“Für weitere Verhandlungen zeigte sich Mattle offen. Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hatte aber wiederholt klargemacht, nicht von den „Notmaßnahmen“ abzusehen, solange es keine europäische Lösung gibt.
Die EU-Kommission selbst gab indes nach dem Termin keine Stellungnahme ab. Eine Äußerung wird erst dann erwartet, wenn sich die Kommission eine definitive Meinung zur Causa gebildet habe.
Warten auf Entscheidung von Komission
Italien sieht das auf der Brennerstrecke eingesetzte Lkw-Dosiersystem sowie Wochenend- und Nachtfahrverbote als EU-rechtswidrig an. Mitte Februar kündigte die Regierung in Rom wie erwartet an, vor dem EuGH dagegen klagen zu wollen. Laut EU-Verträgen muss sie aber zuerst die EU-Kommission einschalten. Wenn diese die Maßnahmen auch für rechtswidrig hält, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen.Reagiert die Kommission nicht innerhalb von 3 Monaten (also bis Mitte Mai), kann Italien eigenständig den EuGH anrufen. Verkehrsminister Matteo Salvini warf der EU-Kommission bisher stets Untätigkeit vor, da sie nicht von sich aus ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einleitete.