Donnerstag, 15. Februar 2024

Ukrainische Gesundheitsfachkräfte dürfen weiterarbeiten

Ukrainische Gesundheitsfachkräfte konnten zuletzt auf Grundlage des Art. 34 des Gesetzesdekretes Nr. 21/22, in Italien - kriegsbedingt - arbeiten, ohne alle sonst üblicherweise notwendigen Unterlagen zur Anerkennung ihrer Studientitel vorweisen zu müssen.

Renate Gebhard: „Das ist für die ukrainischen Gesundheitsfachkräfte eine große Erleichterung – und auch für unsere Krankenhäuser“. - Foto: © SVP

Die entsprechende Bestimmung ist jedoch mit 31. Dezember 2023 verfallen – der Krieg in der Ukraine aber dauert fort und für die geflüchteten Fachkräfte ist es nahezu unmöglich, die allgemein notwendigen Dokumente für eine internationale Anerkennung ihres Berufstitels aus der Heimat zu besorgen.

Der SVP-Kammerabgeordneten Renate Gebhard ist es nun jedoch gelungen, bei der Behandlung des Dekretes „Milleproroghe“ im Gesetzgebungsausschuss der Kammer mit einem Abänderungsantrag eine weitere vorläufige Verlängerung des Dekretes bis zum Jahresende zu erreichen.

„Das ist für die ukrainischen Gesundheitsfachkräfte eine große Erleichterung – und auch für unsere Krankenhäuser“, so Gebhard.

Bestimmungen sollen Ende Februar in Kraft treten

Das „Milleproroghe-Dekret“ wurde am heutigen Donnerstag dem Plenum der Abgeordnetenkammer vorgelegt, „die Abstimmung an die Vertrauensfrage geknüpft, welche am kommenden Montag abgestimmt wird“, erklärt die SVP-Parlamentarierin die nächsten Schritte.

Dann muss noch der Senat seine Zustimmung geben, wobei keine Abänderungen mehr zu erwarten sind, da das Dekret dort sozusagen „blindato“ ist. Spätestens Ende Februar 2024 werden die Bestimmungen in Kraft treten und die ukrainischen Ärzte*innen und anderen Fachkräfte im medizinischen Bereich wieder bei uns arbeiten können.

stol

Alle Meldungen zu:

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden