Dienstag, 23. Januar 2024

Früh buchen lohnt sich – doch darauf sollte man achten

Eigentlich ist der Sommer noch weit weg, doch gerade jetzt im Winter locken viele Urlaubsportale mit Frühbucherrabatten. Dies bestätigt auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen und warnt gleichzeitig vor versteckten Kosten und anderen Hürden bei der Buchung des Traumurlaubs.

Den Sommerurlaub bereits im Winter zu buchen lohnt sich. Gerade jetzt gibt es verbilligte Angebote in Reisebüros und im Internet. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Gerade wer gerne die Angebote der traditionellen Pauschalreiseanbieter durchstöbert, findet in der Regel bis Ende Februar noch verbilligte Angebote. Auch bei Flügen und Hotels kommt man oft billiger davon, wenn man lange vor dem Reisetermin bucht, möglichst die Vor- und Nachsaison nutzt und die Hauptreisezeit meidet.

Der Trick mit den Zusatzkosten

Viele Verbraucher nutzen Hotel- und Flugsuchmaschinen im Internet und wählen das vermeintlich billigste Angebot aus. Dabei würden aber meist nur Basispreise erfasst und verglichen, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum.

Gerade bei Flugpreisen sage der Basispreis noch wenig über den letztendlich fälligen Gesamtpreis aus. Der Grund: In den meisten Fällen kommen Kosten für das aufzugebende Gepäck, die Sitzplatzwahl und andere Gebühren hinzu. Diese Zusatzgebühren wie auch die Flugtickets sind auf Portalen oft teurer als auf den Webseiten der Fluggesellschaften selbst.

Es lohnt sich laut EVZ deshalb, abzuklären, ob der Endpreis dann nicht doch auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft billiger wäre. Grundsätzlich rät das EVZ, direkt bei den Fluggesellschaften zu buchen.

Verschiedene Teilstrecken – verschiedene Anbieter

Dass Onlineportale günstige Flüge anbieten können, gelingt dadurch, weil sie verschiedene Fluggesellschaften in einer Flugverbindung kombinieren. Das heißt, beim Hin- und Rückflug oder bei einzelnen Teilstrecken davon wird mit verschiedenen Fluggesellschaften geflogen.

Den Reisenden werden somit mehrere One-Way Transportverträge auf einmal vermittelt. Das Problem dabei: Sobald sich ein Flug in der Kette verspätet oder gar ausfällt, riskiere man, auf einem Flughafen zu stranden, warnt das EVZ. Die Fluggesellschaften sehen sich nur für den eigenen Flug in der Pflicht und nicht für die Beförderung bis zum Endziel. Wenn folglich eine Teilstrecke annulliert wird, müssen die Reisenden die fehlenden Streckenabschnitte zum Zielort unter Umständen neu kaufen.

Aus diesem Grund sollte man schon bei der Flugbuchung sicherstellen, dass alle Teilstrecken mit einer einzigen Buchungsnummer (PNR) im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrages gebucht werden.

Betrügerische Angebote auf Buchungsportalen

Zuletzt warnt das Europäische Verbraucherzentrum vor betrügerischen Angeboten bei Ferienwohnungen. Besonders günstige Angebote erweisen sich zuweilen im Nachhinein als Betrug, das gebuchte Ferienhaus gibt es nicht und das Geld ist weg.

Ein betrügerisches Angebot zu entlarven, sei dabei gar so nicht einfach. Die Alarmglocken sollten schrillen, wenn plötzlich nicht mehr über das Vermittlungsportal, sondern privat über E-Mail oder Messenger-Dienste kommunizieren werden soll und Vorauszahlungen mittels Banküberweisung oder Bargeldtransfer verlangt werden.

Zuletzt empfiehlt das EVZ besonders Frühbuchern, eine Reiseversicherung abzuschließen. Nur diese schütze voll umfänglich, falls die Reise nicht angetreten werden kann.

stol/ber

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