Dienstag, 13. Februar 2024

Weiterhin keine Einigung beim EU-Lieferkettengesetz in Sicht

Die EU-Staaten können sich beim EU-Lieferkettengesetz nach wie vor nicht einigen. Bereits vergangene Woche wurde eine Abstimmung im Ausschuss der EU-Botschafter verschoben. Auf der Tagesordnung der für morgen, Mittwoch, geplanten Sitzung ist das Lieferkettengesetz nun nicht mehr zu finden. Noch gebe es keinen Termin, an dem die belgische Ratspräsidentschaft das Thema erneut zur Abstimmung bringen könnte, hieß es aus EU-Kreisen zur APA.

Das EU-Gesetz hängt weiter in der Schwebe (Symbolbild). - Foto: © APA/dpa / Monika Skolimowska

Eigentlich haben sich die EU-Mitgliedstaaten zusammen mit dem Europaparlament bereits auf einen gemeinsamen Kompromisstext geeinigt. Beide Institutionen müssen diesen aber noch final absegnen. Jüngst hatte sich aber die deutsche Regierungspartei FDP quergelegt und eine Zustimmung Deutschlands blockiert. Österreichs Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) erklärte später, dass Österreich sich bei der Abstimmung enthalten werde. Auch Italien dürfte laut Medienberichten Vorbehalte gegen den Text haben.

Damit der Text im Rat (in dem die EU-Staaten vertreten sind) verabschiedet werden kann, wäre eine qualifizierte Mehrheit (55 Prozent - also 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) im Ausschuss der EU-Botschafter nötig. Zudem kann es sein, dass die belgische Ratspräsidentschaft ein solches Vorhaben trotz einer theoretischen Mehrheit nicht gegen den Willen eines großen Landes wie Deutschland durchboxen will.

Die Zeit drängt

Allerdings drängt die Zeit, um eine Einigung zu finden: Es reicht nicht, dass die EU-Länder sich untereinander auf eine Änderung einigen. Nachdem der Text bereits mit dem EU-Parlament ausverhandelt wurde, muss jede Änderung auch mit diesem abgesprochen werden. Nach einer erneuten Einigung mit dem Parlament muss diese dann juristisch korrekt ausformuliert werden und in alle EU-Sprachen übersetzt werden, bevor nochmals EU-Staaten und -Parlament ihren finalen Segen geben müssen.

Nachdem das Parlament im April zum letzten Mal vor der EU-Wahl zusammenkommt und möglicherweise auch noch andere Texte in dieser Zeit verhandelt und übersetzt werden müssen, ist davon auszugehen, dass allerspätestens Anfang März – wenn nicht früher – eine Einigung gefunden werden muss.

Größere Unternehmen im Fokus

Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen – mit mehr als 500 Mitarbeitern bzw. in Risikosektoren mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen – zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbar sind.

apa

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