Samstag, 4. November 2023

69 Kilo Koks: Keine Strafe in Bozen, dafür in Deutschland

Das Verfahren gegen einen 43-Jährigen, der 2020 an der Autobahnmautstelle Sterzing mit 69 Kilo Kokain erwischt worden war, wurde eingestellt. In Deutschland geriet der Mann nun aber wegen eines anderen Drogenvergehens ins Netz der Ermittler.

Das Kokain war im Lieferwagen des Mannes versteckt gewesen – offiziell hatte er 10 Kilo Äpfel geladen. - Foto: © APA/dpa / Christian Charisius

„Ne bis in idem“ (nicht zweimal in derselben Sache) – nach diesem Grundsatz darf über eine Rechtssache nur einmal geurteilt werden. Das ist jetzt einem Bundesdeutschen (43) zugute gekommen, der im Dezember 2020 an der Autobahnmautstelle Sterzing mit 69 Kilo Kokain erwischt worden war.

Das Rauschgift war im Lieferwagen des Mannes versteckt gewesen – offiziell hatte er 10 Kilo Äpfel geladen. Doch die Finanz- und Straßenpolizei entdeckte das Kokain in einem versteckten Fach in der Seitenwand des Fahrzeugs. Der Lenker wurde verhaftet.

Für Schlagzeilen sorgte dann 6 Monate später, dass er nach einem Entscheid des Kassationsgerichtes wegen eines Formfehlers frei kam und nach Deutschland heimkehren konnte. Dort geriet er aber wegen eines anderen Drogenvergehens ins Netz der Ermittler, und er wurde rechtskräftig zu 8 Jahren Haft verurteilt.

Interessant dabei: Die Verurteilung galt auch für den Transport der 69 Kilo Kokain über den Brenner, gemäß der Schengen-Richtlinien wurde die in Südtirol begangene Tat als fortgesetzte strafbare Handlung eingestuft. Das machte sein Verteidiger Nicola Nettis im Sinne der internationalen „Ne bis in idem“-Regel geltend: Daraufhin wurde das Verfahren gegen seinen Mandanten bei der Vorverhandlung am Bozner Landesgericht eingestellt bzw. der Mann wurde freigesprochen.

Nach italienischem Recht hätte ihm eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren gedroht.

rc

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden