Donnerstag, 8. Februar 2024

Brandstiftung: Kein neues Gutachten

Obwohl sich die Sachverständigen über die Willensfähigkeit des 21-Jährigen, der im August 2022 in Bozen unter dem Verdacht der Brandstiftung angehalten worden ist, uneins sind, wird es für den jungen Mann kein neues psychiatrisches Gutachten geben.

Der 21-Jährige wird verdächtigt, rund um Bozen insgesamt 10 Brände gelegt zu haben. - Foto: © DLife_DF

Bekanntlich hatten im Sommer 2022 etliche Brände rund um Bozen gewütet.

Am 26. August wurde dann bei einem Brand am Glaninger Weg ein Tatverdächtiger gefasst (hier lesen Sie mehr dazu). Nach anfänglichen Sicherungsmaßnahmen kam der 21-Jährige aus Bozen wieder auf freien Fuß.

Verdacht: Für mehr als 10 Brände verantwortlich

Die folgenden Ermittlungen förderten Verdachtsmomente zutage, wonach der junge Mann für mehr als 10 Brände verantwortlich gewesen sein könnte.

Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens sollte geklärt werden, ob der 21-Jährige einsichts- und willensfähig ist bzw. ob er an pathologischer Brandstiftung (Pyromanie) leidet. Diese kann die Impulskontrolle bzw. Willensfähigkeit beeinträchtigen.

Amtssachverständige: 21-Jähriger war zurechnungsfähig

Die Amtssachverständigen – der Psychiater Fabio Bonadiman und der Psychologe Giuseppe Sartori – kamen zum Schluss, dass der 21-Jährige zurechnungsfähig war (STOL hat berichtet).

In der Folge beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung aber aufgrund der Erkenntnisse ihrer Gutachter (die Psychologen Marco Samory und Alessia Ciccolini für die Staatsanwaltschaft bzw. Michele Piccolin für die Verteidigung) weiterführende Tests bzw. ein neues Gutachten.

Psychische Probleme

Der 21-Jährige habe psychische Probleme, die seine Willensfähigkeit zumindest eingeschränkt haben dürften. Piccolin bezweifelte auch, dass der 21-Jährige, der psychologisch betreut wird, verhandlungsfähig ist.

U-Richter Emilio Schönsberg gab den Anträgen auf ein erweitertes bzw. neues Gutachten aber nicht statt. Er übermittelte die Fallakte an die Staatsanwaltschaft, die nun aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse der Gutachter entscheiden wird, ob sie gegen den 21-Jährigen Anklage wegen mehrfacher Brandstiftung erhebt.

rc

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