Dies ist ein ungewöhnlicher Fall, wenn man bedenkt, dass Eltern normalerweise Rekurse einbringen, wenn das Kind sitzenbleibt und das Jahr wiederholen soll.
Wie die Tageszeitung „l'Adige“ berichtet, haben die Eltern jedoch das Wohl ihres Sohnes in den Vordergrund gestellt, um diesen nach einer sehr schwierigen Zeit zur Ruhe kommen zu lassen. Aus gesundheitlichen Gründen hatte er im vergangenen Schuljahr oft gefehlt. Dennoch gelang es dem Kind, mit den Klassenkameraden mitzuhalten, so dass er am Ende des Jahres eine positive Gesamtbewertung erhielt.
Die Eltern baten jedoch den Schulleiter, die Entscheidung rückgängig zu machen und ihren Sohn das Schuljahr wiederholen zu lassen. Als der Schulleiter sich weigerte, den Klassenrat wieder einzuberufen, wandte sich das Paar an den Verwaltungsrichter. Dieser hat nun dem Antrag der Eltern vorsorglich stattgegeben und die Verhandlung auf Ende September angesetzt.