Zudem seien 10 Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem ungesunden Zustand. Die EU-Staaten teilten mit, dass in den vergangenen Jahrzehnten die Zahl der wild lebenden Insektenbestäuber in Europa dramatisch zurückgegangen sei. Um dem entgegenzuwirken, sehe die Verordnung vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssten, um den Rückgang bis spätestens 2030 umzukehren.
Dem Gesetz war ein heftiger Streit vorausgegangen, unter anderem weil strenge Auflagen für Landwirte befürchtet wurden. Vor allem die Christdemokraten waren gegen das Vorhaben Sturm gelaufen und versuchten, es komplett auf Eis zu legen. Ein Antrag, das Gesetz zurückzuweisen, bekam im Sommer im Parlament jedoch keine Mehrheit.
Mit dem nun ausgehandelten Kompromiss werden Landwirte künftig nicht verpflichtet sein, einen bestimmten Prozentsatz ihres Landes für umweltfreundliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, was Bauern befürchtet hatten. Der gefundene Kompromiss muss noch formell von den EU-Staaten und den dem Europaparlament abgesegnet werden. Normalerweise ist das Formsache. In diesem Fall ist jedoch nicht ganz sicher, dass genug Christdemokraten von der EVP dem Kompromiss zustimmen, um eine ausreichende Mehrheit im Parlament zu bekommen.