Freitag, 19. Januar 2024

Fall Gröber: Mini-Chance auf „schnelles“ Schwurgericht bleibt

Ab dem kommenden Donnerstag muss sich Alexander Gruber (55) aus Sterzing wegen des Todes von Sigrid Gröber (39) aus Mühlwald vor dem Schwurgericht verantworten. Obwohl der Antrag auf ein verkürztes Verfahren nicht fristgerecht eingetroffen war, besteht dennoch eine Mini-Chance, dass Gruber ein solches zugestanden werden könnte. Dieses würde vor dem Schwurgericht stattfinden, was in Bozen eine Premiere wäre.

Nur bei Abänderung der Anklage gibt es im Fall Sigrid Gröber noch Möglichkeit auf verkürztes Verfahren. PAX BESTATTUNGEN - Foto: © PAX BESTATTUNGEN

Die Staatsanwaltschaft hält Alexander Gruber vor, für den Tod von Sigrid Gröber in der Nacht auf den 19. Februar in Meran verantwortlich zu sein. Laut Anklagesatz hätten die beiden den Nachmittag des 18. Februar zusammen in verschiedenen Gastlokalen verbracht und dabei Alkohol konsumiert.

Am Abend hätten sie erst vor der Tür zu Grubers Hausmeisterwohnung in der Hotelfachschule „Kaiserhof“ bemerkt, dass sie die Schüssel verloren hatten. Da habe Gruber auf seine Freundin eingeschlagen und sie mit Fußtritten traktiert, auch, als sie schon am Boden lag. Er habe ihr sogar Haare ausgerissen und sie in der Folge stundenlang in der Kälte allein zurückgelassen.

Die erlittenen Verletzungen, der Alkohol im Blut, die tiefen Temperaturen und Gröbers Vorerkrankungen zusammen hätten zu einem akuten Sauerstoffmangel (Hypoxie) geführt, an dessen Folgen die 39-Jährige gegen 5 Uhr Früh im Meraner Spital starb.

Alexander Gruber werden gleich 3 erschwerende Umstände vorgeworfen: Er habe die Tat mit Grausamkeit und im Zustand der Gewohnheitstrunkenheit begangen, außerdem habe er Zeit und Ort ausgenutzt, die eine Gegenwehr des Opfers bzw. Hilfe von außen erschwerten, da der Zugang zu der im Halbparterre liegenden Hausmeisterwohnung von der Straße aus nur schwer einsehbar gewesen sei.

Mit neuem Anklagesatz würde Frist neu starten

Ein verkürztes Verfahren findet normalerweise vor dem Vorverhandlungsrichter statt. Dieser entscheidet rein aufgrund der vorliegenden Aktenlage, nur einzelne Zeugen können – müssen aber nicht – angehört werden. Da der Prozess dadurch schneller abgewickelt werden kann, sieht der Gesetzgeber für den Angeklagten eine automatische Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel vor.

Diesen Verfahrensweg wollte die Verteidigung von Alexander Gruber, dem Körperverletzung mit Todesfolge an Sigrid Gröber zur Last gelegt wird, ursprünglich beschreiten. Doch aufgrund eines Problems im Zusammenhang mit der Frist für die Einreichung des Antrags lehnte U-Richterin Elsa Vesco ein verkürztes Verfahren ab und verfügte, dass Gruber vors Schwurgericht muss (wir berichteten). Rund 30 Zeugen sind vorgeladen. 3 Hinterbliebene von Sigrid Gröber haben als geschädigte Parteien die Möglichkeit, sich als Nebenkläger einzulassen.

Es ist nicht auszuschließen, dass Grubers Verteidigerinnen Alessandra D'Ignazio und Claudia Benedetti den Antrag auf ein verkürztes Verfahren vor dem Schwurgericht erneuern werden. Allerdings gibt es nur eine einzige Möglichkeit, dass diesem stattgegeben werden könnte – nämlich, falls die Staatsanwaltschaft den Anklagesatz abändern sollte – auch nur teilweise.

Für den neuen Anklagesatz würde die Frist, innerhalb derer ein verkürztes Verfahren beantragt werden kann, neu starten. Der Fall würde dann aber nicht zurück zum Vorverhandlungsrichter gehen, sondern das Schwurgericht würde sein Urteil rein aufgrund der Fallakte und gegebenenfalls nach der Anhörung einiger weniger Zeugen fällen. Derartiges ist am Bozner Landesgericht bisher nie vorgekommen.

rc

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