Freitag, 18. August 2023

Fall Gröber: Ohne Tötungsabsicht kein Mord

Alexander Gruber wird sich voraussichtlich nicht wegen Mordes an seiner Partnerin Sigrid Gröber vor Gericht verantworten müssen. Laut Autopsie haben die Verletzungen, die dem Opfer in der Nacht zum 19. Februar in Meran zugefügt worden waren, erst aufgrund von dessen Vorerkrankungen zum Tod der 39-Jährigen geführt. Wie von der Verteidigung gefordert, dürfte die Staatsanwaltschaft die Anklage nun von Mord auf Körperverletzung mit Todesfolge herabstufen.

Sigrid Gröber pax bestattungen - Foto: © PAX BESTATTUNGEN

Der Fall hatte im Februar dieses Jahres landesweit für Aufsehen gesorgt. (STOL hat mehrfach berichtet.) In den frühen Morgenstunden des 19. Februar hatten Sanitäter Sigrid Gröber vor der Hausmeisterwohnung der Hotelfachschule „Kaiserhof“ in Meran schwer verletzt aufgefunden. Die Frau starb kurz nach ihrer Einlieferung ins Spital. Wenige Stunden später wurde Alexander Gruber (55) festgenommen. Gegen ihn besteht der dringende Verdacht, seine Partnerin geschlagen und in der Folge schwerst verletzt in der Kälte liegen lassen zu haben.

In einer ersten Version hatte Gruber angegeben, seine Partnerin sei die Treppe hinuntergestürzt, die zur Hausmeisterwohnung führt, in der er wohnte, und habe sich dabei die schweren Verletzungen zugezogen. Dann wiederum soll er behauptet haben, selbst auf Gröber gefallen zu sein. Diese Aussagen wurden durch die Autopsie an der Leiche der 39-Jährigen schnell widerlegt.

Alexander Gruber - Foto: © privat


Die an Gröber festgestellten Verletzungen an Kopf, Hals und Brustkorb – u.a. mehrfache Brüche mehrerer Rippen – konnten unmöglich von einem Sturz herrühren. Für den Veroneser Gerichtsmediziners Dario Raniero besteht kein Zweifel, dass die Verletzungen von schwerer Gewalteinwirkung herrühren, dem Opfer mit einem stumpfen Gegenstand oder mit Fußtritten zugefügt worden sein mussten.

Keine Verletzung für sich tödlich

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Erhebungen abgeschlossen – und dürfte die Mordanklage herabstufen. Wie die Autopsie ergeben hatte, war nämlich keine der Verletzungen, die bei Gröber festgestellt worden waren, für sich tödlich. Zudem hatte die 38-Jährige unter einer Reihe von Vorerkrankungen gelitten – u.a. unter Epilepsie, einer Leberzirrhose und Blutarmut. Pathologe Raniero kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass Gröber ohne diese Vorerkrankungen trotz der schweren Verletzungen, die ihr zugefügt worden waren, vermutlich zu retten gewesen wäre.

Für Grubers Verteidiger Nicola Nettis und Silvia ist dies ein klares Zeichen, dass der 55-Jährige nicht in Tötungsabsicht gehandelt habe. Sie verweisen auf einen Fall aus dem Jahr 2013 bei dem der Brixner Werner Hofer am Bozner Kalvarienberg von Michele Calculli mit einem Brecheisen schwer verletzt worden war und starb. Auch damals stellte sich im Zuge des Verfahrens heraus, dass das Opfer an Vorerkrankungen litt die schließlich mit Grund für Hofers Tod waren.

Herabstufung hätte Auswirkungen auf Strafmaß

Wie in genanntem Fall sei aus Sicht der Verteidiger auch im Fall ihres Mandanten die Mordanklage herabzustufen. Zu dieser Ansicht scheint man auch bei der Staatsanwaltschaft gekommen zu sein. Formell wurde die Anklage noch nicht abgeändert, aber die Entscheidung scheint gefallen, dass gegen Gruber Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben werden dürfte – wohl als sofortiges Hauptverfahren. Dies hätte vor allem Auswirkungen auf das Strafmaß. Statt von mindestens 21 Jahren Haft ginge es im Verfahren dann um eine Haftstrafe zwischen 10 und 18 Jahren.

Indes sitzt Alexander Gruber weiter im Bozner Gefängnis. Zwar hatte ihm das Gericht die Überstellung in den Hausarrest zugesprochen, doch bislang habe man laut Nettis noch keine geeignete Unterbringung für den Mandanten gefunden.

em

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