Die Bozner Staatsanwaltschaft hält dem Mann vor, sich im Sommer 2023 in einem bekannten Südtiroler 5-Sterne-Hotel einquartiert zu haben. Nichts am Auftreten des Mannes hätte darauf schließen lassen, dass er nicht liquide sein könnte. Im Gegenteil: Bei einer Gelegenheit soll der Mann einem Hotelmitarbeiter eine Visitenkarte gezeigt haben, die ihn als Manager von Amazon für ganz Süditalien auswies. Am Tag der Abreise gestand der Mann aber freimütig ein, nicht für seinen Aufenthalt bezahlen zu können.
Als die Carabinieri eintrafen, stellten sie bald fest, dass zwar der Name auf der Visitenkarte echt war, dass der Mann aber mit Amazon rein gar nichts zu tun hatte. Auch schien auf, dass er bereits einmal wegen Betrug verurteilt worden war, und dass er allein im Jahr 2022 genau 19 Mal angezeigt worden war – davon auch mehrfach nach Aufenthalten in anderen Hotels in Südtirol und am Gardasee.
Auch dieses Mal wurde er angezeigt, mehr konnten die Carabinieri nicht tun: Weder bei Verdacht auf Betrug noch auf betrügerische Insolvenz sieht der Gesetzgeber eine Festnahme bzw. Sicherungsverwahrung vor. Somit bleibt der Mann weiter auf freiem Fuß. Sollte es jedoch in allen Verdachtsfällen, die italienweit gegen ihn behängen, zur Verurteilung kommen, muss er mit einer längeren Haftstrafe rechnen. Die Höchststrafe für betrügerische Zahlungsunfähigkeit beträgt 3 Jahre Haft.