Es handle sich bei Newcastle Disease jedenfalls um eine „hochansteckende Viruserkrankung“, die bei verschiedenen Vogelarten auftrete, wurde Ortner in einer Aussendung zitiert. Sie ist zudem meldepflichtig. Neben direktem Kontakt mit toten Tauben sollte auch ein solcher zu Taubenkot vermieden werden.
Bei Auffinden eines toten Tieres, sei die jeweilige Wasenmeisterei zuständig und sollte verständigt werden, erklärte der stellvertretende Landesveterinärdirektor.
Wird NCD in einem Geflügelbestand festgestellt, müsse üblicherweise der gesamte Bestand getötet werden. Aufgrund der ohnehin geltenden Vorsichtsmaßnahmen wegen der saisonalen Vogelgrippe seien allerdings aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der heimischen Geflügelbestände notwendig, hieß es.