Donnerstag, 28. September 2023

Nach tödlichem Badeunfall: Schadenersatz

In den Fall des 4-jährigen Buben, der im Juli 2020 nach einem Badeunfall im Bozner Lido sein Leben verloren hat, kommt Bewegung. Am Donnerstag haben sich die Gemeinde Bozen und die Versicherungsgesellschaft, die sowohl die Gemeinde als auch den Bozner Lido deckt, als zivilrechtliche Verantwortliche ins Verfahren eingelassen. Bis 9. November soll den 8 Nebenklägern ein Schadenersatzangebot vorgelegt werden. Falls sie es annehmen, würden sie aus dem Verfahren ausscheiden.

Zum Zeitpunkt des tragischen Unglücks, bei dem ein 4-jähriger Bub ums Leben kam, war das Becken im Bozner Lido gesperrt. - Foto: © ANDREAS KEMENATER

Bei den Nebenklägern handelt es sich um die Eltern des tödlich verunglückten 4-Jährigen, 4 Großeltern und 2 weitere, im selben Haushalt lebende Verwandte. Sie alle waren damit vom Schicksalsschlag am 6. Juli 2020 direkt betroffen.

Wie berichtet, war der 4-Jährige mit seinen Eltern im Bozner Lido. In einem unbeobachteten Moment hatte er sich von ihnen entfernt. Die Eltern hatten das Verschwinden ihres Kindes sofort bemerkt und Alarm geschlagen. Nach kurzer Suche war der Bub bewusstlos im Wasser eines zu dem Zeitpunkt abgesperrten Beckens gefunden. Der 4-Jährige konnte zwar noch reanimiert werden, doch er starb 4 Tage später in einer Spezialklinik.

Die Staatsanwaltschaft erhob in der Folge Anklage gegen 2 Beamte der Gemeinde Bozen und 2 Mitarbeiter des Bozner Lidos. Ob sie sich in einem Hauptverfahren verantworten müssen, muss der Vorverhandlungsrichter noch entscheiden. Die Ermittlung gegen die Eltern selbst, deren mögliche Verantwortung anfangs auch geprüft wurde, wurde mittlerweile zu den Akten gelegt.

stol

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