hatte das Opfer – der neue Lebensgefährte der Ex des 50-Jährigen – Verletzungen an einer Hand, der linken Schulter und am Hals davongetragen. Aus der Krankenakte des Opfers wird ersichtlich werden, inwiefern die Stiche – aufgrund ihrer Tiefe und der Körperbereiche, die betroffen waren, geeignet waren, um tödliche Verletzungen zuzufügen. Davon dürfte dann abhängen, ob der Vorwurf des Mordversuchs aufrecht bleibt oder möglicherweise in schwere Körperverletzung abgeschwächt werden könnte.
Beim gestrigen Haftprüfungstermin im Beisein seiner Verteidigerin Amanda Cheneri soll der 50-jährige eingeräumt haben, dass er das Messer gegen den Freund seiner Ex gerichtet habe. Er habe den Mann aber nicht umbringen wollen, versicherte er. Bereits gegenüber der Polizei hatte der Mann ausgesagt, er habe aus Eifersucht gehandelt.
U-Richter Ivan Perathoner bestätigte die Rechtmäßigkeit der Festnahme und verfügte, dass der 50-Jährige weiter im Bozner Gefängnis bleiben muss – wegen potenzieller Tatwiederholungsgefahr.