Dieser Beitrag wurde im Jahr 2015 eingeführt und ist laut Tschenett genauso konzipiert, dass er eben nicht von Rom von den Rentenbezügen abgezogen wird. Die Zugangsschwelle lag bei der Einführung 2015 bei 9000 Euro, im vergangenen Jahr wurde sie auf 10.000 Euro angehoben.
„Es wäre daher mehr als vertretbar, diese Schwelle nun auf 12.000 oder 13.000 Euro (auch bei Rentenbezügen gibt es ein ,13.‘) anzuheben“, findet er. Und danach müsse man die Beiträge so gestalten, dass Mindest- und Niedrigrentner auf die vom Landtag beschlossenen 1000 Euro netto im Monat kommen. Das, so Tschenett, „ist nicht nur einfach, sondern auch schnell umsetzbar“.
Wenig Freude mit dem Beschluss zeigte gestern Landesrat Christian Bianchi (Lega). Um Landesgelder auszuschütten, wäre schon „eine sorgfältige und gründliche Analyse der Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse jedes potenziellen Begünstigten erforderlich“, um Beiträge und finanzielle Unterstützung wirklich nur Bedürftigen zu gewähren.
„Problem der Altersarmut wird sicher noch größer“
Natürlich müsse dies möglichst sozial gerecht erfolgen, kontert Tschenett. „Auch jetzt werden für die Berechnung der Jahreseinkünfte alle Einkünfte hinzugezogen“, sagt er. Eine Mindestrente zu beziehen dürfe also auch künftig nicht einziges Kriterium sein. „Wer etwa zusätzlich eine Hinterbliebenenrente bekommt oder Einkünfte aus Vermietungen etc. hat, fällt raus“, erklärt er.Der Besitz einer Erstwohnung wird hingegen nicht mitgerechnet. Wichtig sei auch, das ganze auf Niedrigrenten zu erweitern, zumal die ersten Arbeitnehmer demnächst mit dem neuen – rein beitragsbezogenen – Rentensystem in Rente gehen (eingeführt 1996). „Und damit wird das Problem der Altersarmut in Zukunft sicher noch größer“.