Samstag, 9. März 2024

Renten: „Da ist nichts zu prüfen, sondern zu tun“

ASGB-Chef Tony Tschenett ist verärgert. Da hat der Landtag am Donnerstag gegen den Willen der Regierungskoalition beschlossen, Mindest- und Niedrigrenten auf 1000 Euro aufzustocken. Und bei der SVP tue man so, als ginge das nicht, ohne in Rom zu intervenieren. „Da muss man nicht nach Rom und auch nichts prüfen. Es reicht, die Schwelle für den Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Rentner von jetzt 10.000 Euro netto – wohlgemerkt – Jahreseinkünfte auf 13.000 anzuheben“.

Wie kommt das Geld zum Rentner? Da gehen aktuell die Meinungen stark auseinander. - Foto: © Shutterstock

Dieser Beitrag wurde im Jahr 2015 eingeführt und ist laut Tschenett genauso konzipiert, dass er eben nicht von Rom von den Rentenbezügen abgezogen wird. Die Zugangsschwelle lag bei der Einführung 2015 bei 9000 Euro, im vergangenen Jahr wurde sie auf 10.000 Euro angehoben.

„Es wäre daher mehr als vertretbar, diese Schwelle nun auf 12.000 oder 13.000 Euro (auch bei Rentenbezügen gibt es ein ,13.‘) anzuheben“, findet er. Und danach müsse man die Beiträge so gestalten, dass Mindest- und Niedrigrentner auf die vom Landtag beschlossenen 1000 Euro netto im Monat kommen. Das, so Tschenett, „ist nicht nur einfach, sondern auch schnell umsetzbar“.

ASGB-Chef Tony Tschenett - Foto: © Matteo Groppo



Wenig Freude mit dem Beschluss zeigte gestern Landesrat Christian Bianchi (Lega). Um Landesgelder auszuschütten, wäre schon „eine sorgfältige und gründliche Analyse der Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse jedes potenziellen Begünstigten erforderlich“, um Beiträge und finanzielle Unterstützung wirklich nur Bedürftigen zu gewähren.

„Problem der Altersarmut wird sicher noch größer“

Natürlich müsse dies möglichst sozial gerecht erfolgen, kontert Tschenett. „Auch jetzt werden für die Berechnung der Jahreseinkünfte alle Einkünfte hinzugezogen“, sagt er. Eine Mindestrente zu beziehen dürfe also auch künftig nicht einziges Kriterium sein. „Wer etwa zusätzlich eine Hinterbliebenenrente bekommt oder Einkünfte aus Vermietungen etc. hat, fällt raus“, erklärt er.

Der Besitz einer Erstwohnung wird hingegen nicht mitgerechnet. Wichtig sei auch, das ganze auf Niedrigrenten zu erweitern, zumal die ersten Arbeitnehmer demnächst mit dem neuen – rein beitragsbezogenen – Rentensystem in Rente gehen (eingeführt 1996). „Und damit wird das Problem der Altersarmut in Zukunft sicher noch größer“.

„Weitreichende Altersarmut damit eingeleitet“

Das sieht man auch beim Arbeitsförderungsinstitut AFI so: „Mit diesem System werden Personen mit Brüchen im Erwerbsleben oder viel Teilzeitarbeit sehr geringe Renten bekommen, man hat die weitreichende Altersarmut sozusagen damit eingeleitet. Natürlich kann man sagen, wer wenig eingezahlt hat, ist selber schuld. Doch was tut man dann als Gesellschaft mit diesen Personen? Immer mehr an die Essentafeln oder in die Obdachlosigkeit schicken?“, fragt AFI-Chef Stefan Perini rhetorisch und findet eine Gesellschaft, die sich christlichen Werten verpflichtet fühlt, müsse schon für eine würdige Existenz seiner Bürger im Alter sorgen.

„Betroffene sparen an allem“

Dass von würdig leben mit einer Mindestrente von 576 Euro im Monat zumindest bei Südtiroler Lebenshaltungskosten nicht die Rede sein kann, weiß auch Caritas-Direktorin Beatrix Mayrhofer nur allzu gut: „Betroffene sparen an allem, insbesondre beim Essen“. Laut Caritas erhalten aktuell rund 16.000 Südtiroler nur eine Mindestrente. Dass die Landesregierung nun aufgefordert ist, das Problem strukturell anzugehen, findet sie positiv. Bislang sprängen eben oft Caritas, Vinzenzverein oder andere karitative Vereine und Verbände ein, wenn die Not groß ist. Das sei aber für die Betroffenen mit Scham verbunden.

ih

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