Gestern stand der 57-jährige Fluglehrer in Innsbruck vor Gericht wegen „grob fahrlässiger Tötung“. Das Verfahren gegen den 66-jährigen Südtiroler war eingestellt worden. Dieser wurde nur mehr als Zeuge vernommen.
Beide Männer sagten aus, dass sie fest davon überzeugt gewesen seien, dass die Cockpit-Haube vor dem Start fest verriegelt war. Sie vermuteten aber, dass sich diese Verriegelung gelöst habe, als der Segler beim Starten noch einmal kurz auf der Asphaltbahn aufgesetzt hatte.
Wenige Sekunden nach dem Start hatte sich die Haube jedenfalls geöffnet. Sowohl Lehrer als auch Schüler sagten aus, dass sie dennoch eine Hand am Steuerknüppel gehabt hätten. Dem Angeklagten gelang es dann, die Haube bis auf etwa 10 Zentimeter wieder zu schließen. Doch in der Zwischenzeit war der Segelflieger höher als das Schleppflugzeug gestiegen und hatte dieses am Heck hochgezogen. Als das Seil riss, stürzte das Motorflugzeug ab und ging in Flammen auf. Der Osttiroler beteuerte, er wünschte sich, „nie in diesem Flieger gesessen zu sein“.
Ein Sachverständiger hielt in seinen Ausführungen 2 Dinge fest: Er glaube nicht, dass der Schlag vom kurzzeitigen Aufsetzen auf der Landebahn die Haube entriegelt habe. Es sei keinerlei Schaden sichtbar gewesen. Und der Segler sei auch mit geöffneter Haube noch steuerbar gewesen, wie ähnliche Vorfälle gezeigt hatten.
Richterin Helga Moser zeigte sich zwar von der Tragödie beeindruckt, sie könne dem Angeklagten aber „eine strafrechtliche Verurteilung nicht ersparen“. Sie ist sicher, dass die Cockpit-Haube von Anfang an nicht ordentlich geschlossen war. Das Urteil lautete: 6 Monate Haft bedingt und eine Geldstrafe von 6000 Euro unbedingt. Außerdem je 500 Euro an die Tochter und Lebensgefährtin des Toten. Der Angeklagte erbat sich 3 Tage Bedenkzeit, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.