Dienstag, 29. August 2023

Primarernennung geändert, Taschengeld für Krankenpflege-Studierende erhöht

Die Landesregierung hat am Dienstag das Verfahren für die Ernennung von Primaren in Südtirol geändert. Das Auswahlverfahren wurde an die staatlichen Vorgaben angepasst. Außerdem wurde das Taschengeld für Krankenpflege-Studierende der Claudiana erhöht. Eine Einstellung ab dem 3. Ausbildungsjahr wird angestrebt.

Die Landesregierung hat die Kriterien bei der Ernennung von Primaren an die staatlichen Vorgaben angepasst. - Foto: © shutterstock

Das Prozedere zur Vergabe von Direktionsposten sogenannter komplexer Strukturen (Primariate) im Gesundheitsbetrieb wird abgeändert.

Nach den Diskussionen und Klagen der letzten Monate änderte die Landesregierung am Dienstag das Verfahren für die Ernennung von Primaren in Südtirol. Das Auswahlverfahren wurde an die staatlichen Vorgaben angepasst. Das Punktemodell zur Vergabe von Direktionsposten (Primariate) wurde dabei geändert: 50 Punkte gibt es in Zukunft für das akademische und medizinische Curriculum und weitere 50 für das Gespräch mit der Kommission. (Bisher konnten dem Curriculum bis zu 60 und dem Gespräch maximal 40 Punkte zugeteilt werden). Die Mindestpunktzahl für eine Erstbestellung wurde auf 60 statt bisher 70 Punkte gesenkt.

Die Rangliste soll für 2 Jahre in Kraft bleiben. Neu ist auch, dass es in Zukunft keine Auswahlliste mehr geben soll. Sondern der Kandidat mit der höchsten Punktzahl gewinnt. Bislang konnte der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes mit genauer Begründung nämlich auch einen nachgereihten Kandidaten ernennen.

Änderungen gab es auch bei der Auswahl der Kommissionsmitglieder. Diese setzt sich aus dem Sanitätsdirektor des Gesundheitsbetriebes sowie 3 Primaren, welche aus dem Fachgebiet der Stellenausschreibung stammen, zusammen. Letztere werden nach einem Losverfahren ermittelt, wobei eine der Führungskräfte aus einer anderen Region stammen muss. Auch die effektive Geschlechterparität muss bei der Auswahl eingehalten werden – also 2 der 4 Mitglieder müssen dem weiblichen und 2 dem männlichen Geschlecht angehören.

Taschengeld für Krankenpflege-Studierende erhöht: 15 Euro pro Stunde

Krankenpflege-Studierende der Claudiana erhalten in Zukunft ein höheres Taschengeld. Die Landesregierung hat die Vergütung für jede Praktikumsstunde für künftige Krankenschwestern auf 15 Euro erhöht.

Bereits im Jänner 2021 wurde das Taschengeld, welches angehende Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern für die abgeleisteten Praktika über die 3 Ausbildungsjahre verteilt erhalten, von insgesamt 3400 auf 6600 Euro erhöht. Damit erhielten Studierende für ihre Praktika im ersten Jahr 3 Euro pro Stunde und im zweiten und dritten Jahr 5 Euro pro Stunde. Dieser Betrag wird nun auf 15 Euro pro Praktikumsstunde erhöht.

Über die drei Jahre des Studiums verteilt, werden den Studierenden für die abgeleisteten Praktika insgesamt ungefähr 22.200 Euro vergütet. „Diese Summe übertrifft die Entlohnung im Bundesland Tirol“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Maßnahme gilt ab Oktober 2023, auch für bereits immatrikulierte Studierende.

Das Land hofft, auf diese Weise die Abwanderung von Krankenpflegern nach Österreich einzudämmen. Außerdem steht eine Einstellung von Krankenpflege-Studierenden ab dem 3. Ausbildungsjahr im Raum.

jot

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