Montag, 8. Mai 2023

Terroranschlag geplant: 21-Jähriger zu Jugendstrafe verurteilt

In seinem Kinderzimmer hatte er Sprengkörper für einen Anschlag gebastelt. Als der junge Mann dem Verfassungsschutz auffiel, beschäftigte er sich bereits mit der Suche nach einem Anschlagsziel.

Bereits im Grundschulalter entwickelte sich der Urteilsbegründung zufolge in ihm Hass. - Foto: © shutterstock

Wegen der Planung eines Terroranschlags und der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung ist ein mutmaßlicher Rechtsextremist vom Frankfurter Oberlandesgericht zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit selbst gebauten Sprengsätzen Anschläge verüben wollte, um einen Bürgerkrieg zu entfachen.

Der 21-Jährige aus Nordhessen nahm das Urteil am Montag an, die Generalbundesanwaltschaft kann noch Revision einlegen. Sie hatte eine Jugendstrafe von 5 Jahren gefordert, die Rechtsanwältin plädierte für eine Haftdauer von 3 Jahren und 6 Monaten.

Seit seiner Festnahme im September 2021 habe sich der Mann positiv entwickelt, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats in seiner Urteilsbegründung. Die Verhandlungen in dem aufwendigen Prozess seien für ihn eine Art Therapiesitzung gewesen, die erhaltene Aufmerksamkeit habe dem Mann sichtlich gut getan. Er nehme zudem an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten teil.

Strebte Bürgerkrieg an

Ein Geheimagent des Verfassungsschutzes war dem Mann auf die Spur gekommen, der in Chats nach Mitstreitern für eine von ihm geführte „Atomwaffen Division Hessen“ suchte. Anhänger der „Atomwaffen Division“ (AWD) vertreten eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung.

Sie streben laut dem Richter einen Bürgerkrieg an, in dem alle Menschen, die ihrem Feindbild entsprechen – etwa Juden und Homosexuelle –, getötet werden sollen. 2019 soll die AWD Deutschland Morddrohungen gegen 2 Grünen-Politiker aus dem Bundestag ausgesprochen haben.

Hatte Anschlag im Kinderzimmer geplant

Der nun verurteilte Mann hatte bis zu seiner Festnahme bei seinen Eltern gelebt. In seinem Kinderzimmer baute er laut der Urteilsbegründung Sprengkörper mit enormer Explosionskraft, zum Teil versehen mit gefährlichen Stahlkugelsplittern. Zudem versuchte er im Internet, Schusswaffen für seinen Anschlag zu kaufen. Wo genau er diesen verüben wollte, wusste er noch nicht, ihm schwebten der Bundestag oder Schulen vor. „Er spielte die Szenarien in Gedanken durch“, so der Vorsitzende Richter.

Bereits im Grundschulalter entwickelte sich der Urteilsbegründung zufolge in ihm Hass. Der Junge habe sich nach Aufmerksamkeit gesehnt, sich in der Familie und später auch in der Schule ausgegrenzt gefühlt. Mit Beginn der Pubertät interessierte er sich demnach zunehmend für Pyrotechnik, Militär und Nationalsozialismus.

Er kleidete sich mit Springerstiefeln und Tarnanzug, aus seiner rechtskonservativen Haltung wurde Rechtsextremismus, was er auch offen zeigte. Bei der AWD habe er seine innere Heimat gefunden, sagte der Richter. Gewalt und das Töten hätten ihn fasziniert.

Nach seiner Festnahme fanden die Ermittler bei ihm auch etliche Videos und Fotos, die Kinderpornografie zeigen. Dazu läuft noch ein Strafverfahren gegen ihn.

dpa

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