Mittwoch, 20. März 2024

Autonomiestatut: Verhandlungen mit Rom starten bald

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat gestern im Landtag vom Stand der Dinge bei den Autonomieverhandlungen mit Rom berichtet.

Die Verhandlungen sollen und bis Juni abgeschlossen sein.

Man komme nicht umhin, durch eine generelle Reform des Autonomiestatuts die Standards der Gesetzgebung bezogen auf alle Kompetenzen, die Südtirol hat, wiederherzustellen, meinte er dabei.

Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte bereits in ihrer Regierungserklärung im Oktober 2022 eine diesbezügliche Aussage getroffen und die Regierung in Rom hatte zugesichert, jene Autonomiestandards wiederherzustellen, die 1992 zur Streitbeendigungserklärung durch die Republik Österreich geführt haben.

Verhandlungen sollen bis Juni abgeschlossen sein

Auf Basis des Entwurfs eines Verfassungsgesetzes, den Kompatscher im Rahmen des Festivals „Italien der Regionen“ in Turin, in seiner Funktion als Koordinator der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut, Ministerpräsidentin Giorgia Meloni Anfang Oktober letzten Jahres in Mailand persönlich überreicht hat, sollen nun die Verhandlungen beginnen und bis Juni abgeschlossen sein.

Der Entwurf zielt darauf ab, im Verfassungsgesetzwege die vollen Gesetzgebungsspielräume für die Zuständigkeiten der autonomen Regionen und Provinzen (u.a. in den Bereichen Ämterordnung und Personal, Vergaberecht, Raumordnung, Jagd, Ortspolizei, Umweltschutz) wiederzuerlangen, die das Verfassungsgericht durch seine Rechtsprechungspraxis seit 2001 eingeschränkt hat.

Einvernehmensmechanismus vorgesehen

Im Entwurf ist auch ein Einvernehmensmechanismus vorgesehen. Demnach wäre künftig für Änderungen des Autonomiestatuts statt einer bloßen Stellungnahme des Regionalrates beziehungsweise Landtages deren Zustimmung notwendig. „Somit würden diese Änderung die Autonomien zusätzlich schützen und stärken“, erklärt Kompatscher. Ziel der Verhandlungen sei ein Regierungsbeschluss zur Genehmigung dieses Verfassungsgesetzentwurfes.

Anschließend solle der Text dem Parlament in Rom zur Genehmigung vorgelegt werden. Gemäß Vereinbarung muss auch die Mitteilung an die Republik Österreich über die geplante Änderung des Autonomiestatuts erfolgen. Zudem muss der Text dem Regionalrat und den beiden Landtagen in Bozen und Trient übermittelt werden, damit diese innerhalb von 2 Monaten ihre Stellungnahme dazu abgeben.

stol

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