Dienstag, 14. November 2023

Italien: Verfahren um Aberkennung von Doppelmutterschaft beginnt

In Italien verschärft sich die Debatte um den rechtlichen Status von nicht-biologischen Elternschaften bei gleichgeschlechtlichen Paaren. In der Stadt Padua beginnt am Dienstag ein Zivilverfahren vor Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft, 37 in den letzten 6 Jahren vorgenommene Eintragungen von Kindern mit gleichgeschlechtlichen Eltern im amtlichen Register der Stadt für ungültig zu erklären.

37 Regenbogenfamilien, allesamt Kinder mit den Nachnamen beider Mütter, wurden in Padua vor Gericht vorgeladen. - Foto: © shutterstock

Damit würden die Kinder de facto einen Elternteil verlieren. In Italien kann lediglich die Frau als Mutter anerkannt werden, die das Kind zur Welt gebracht hat. Seit 2017 haben jedoch einige Gemeinden begonnen, auch gleichgeschlechtliche Paare, die ein Kind per Leihmutterschaft oder künstlicher Befruchtung zur Welt gebracht haben, als Eltern zu registrieren, obwohl dies gegen das Gesetz verstößt. Die Registrierung erfolgte meist in Gemeinden unter der Führung von Linksparteien, die dem Thema Regenbogen-Familien offen stehen. Dabei nutzten die Bürgermeister eine rechtliche Grauzone.

Gleichgeschlechtliche Familien sind in Italien per Gesetz zwar nicht vorgesehen, andererseits aber auch nicht explizit verboten, was den Gemeinden bisher einen gewissen Ermessensspielraum erlaubte – bis zum Amtsantritt der Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni vor 13 Monaten.

Regierung Meloni will sich nur für traditionelle Familien einsetzen

Die Staatsanwaltschaft von Padua beruft sich auf ein Schreiben des Innenministeriums dieses Frühjahrs. In Folge wurden die Präfekten im ganzen Land angehalten, die Ausstellung von Geburtsurkunden für Kinder gleichgeschlechtlicher Paare durch die Bürgermeister zu unterbinden. 37 Regenbogenfamilien, allesamt Kinder mit den Nachnamen beider Mütter, wurden in Padua vor Gericht vorgeladen. Am heutigen Dienstag wollen die Familien und ihre Angehörigen vor dem Justizpalast in Padua und weiterhin jeden Dienstag bis Ende des Verfahrens protestieren.

Der Fall sorgt italienweit für Diskussionen. Denn die Rechtsregierung unter Meloni macht kein Hehl daraus, dass sie sich ausschließlich für traditionelle Familien einsetzen will. „Kinder haben das Recht auf eine Mutter und einen Vater“, lautet das Mantra von Vizepremier Matteo Salvini, Chef der in Rom mitregierenden Rechtspartei Lega. Die Partei sammelte zuletzt Unterschriften für eine Petition zur Unterstützung des Gesetzesentwurfs gegen die Leihmutterschaft. Diese ist in Italien ohnehin bereits seit 2004 verboten.

„Eine echte Verfolgung von Kindern mit 2 Müttern oder 2 Vätern ist in Italien im Gange“

Um zu verhindern, dass Paare im Ausland auf Leihmutterschaft zurückgreifen, wird zurzeit im italienischen Parlament ein umstrittenes Gesetz der Rechtsparteien diskutiert. Demnach sollen künftig italienische Paare strafrechtlich verfolgt werden, die auf Leihmutterschaft in jenen Ländern zurückgreifen, in denen diese legal ist. Leihmutterschaft soll de facto als „internationales Verbrechen“ anerkannt werden, was Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren und Geldstrafen von bis zu einer Million Euro vorsehen soll.

LGBT-Rechtsaktivisten setzen sich zur Wehr. Die Präsidentin der Regenbogenfamilien, Alessia Crocini, erklärte, es sei beleidigend, „unsere Kinder als das Ergebnis eines Verbrechens zu behandeln, nur weil sie im Ausland geboren wurden, wo Leihmutterschaft legal ist. Eine echte Verfolgung von Kindern mit 2 Müttern oder 2 Vätern ist in Italien im Gange“, sagte Crocini.

apa

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