Dienstag, 17. Oktober 2023

Ratschings ist erste Gemeinde mit Gemeindeentwicklungsprogramm

Als erste Gemeinde Südtirols verfügt Ratschings über ein Gemeindeentwicklungsprogramm (GEP) für Raum und Landschaft. Die Landesregierung hat es heute genehmigt.

Als erste Südtiroler Gemeinde hat Ratschings die Schritte hin zum Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft abgeschlossen. Die Landesregierung hat es heute genehmigt. - Foto: © LPA/Peter Daldos

Die Zukunft der Gemeinden aktiv gestalten: Das ist das Ziel der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft (GEP), mit der derzeit Südtirols Gemeinden befasst sind. Das GEP wurde mit dem 2020 in Kraft getretenen Landesgesetz „Raum und Landschaft“ (Nr.9/2018) als neues Planungsinstrument eingeführt. Es beinhaltet die Vorhaben und Ziele für die Gemeindeentwicklung für mindestens zehn Jahre.

Als erste Gemeinde Südtirols hat die Gemeinde Ratschings das Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft nun positiv abgeschlossen: In ihrer heutigen Sitzung (17. Oktober) hat es die Landesregierung auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin für Raumentwicklung definitiv genehmigt. Zuvor war der Entwurf vom Gemeinderat von Ratschings beschlossen und von der Landeskommission für Raum und Landschaft eingehend geprüft worden.

Das GEP der Gemeinde Ratschings ist bis 2050, also knapp 30 Jahre lang gültig. Wie im Artikel 51 des Landesgesetzes Raum und Landschaft festgelegt, umfasst es als langfristiges Planungsinstrument die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsziele für das Gemeindegebiet wie etwa die Bereitstellung von Wohnraum, öffentliche Freiräume, Mobilität und Erreichbarkeit, aber auch die Tourismusentwicklung.

Ausweisung der Siedlungsgrenzen im Fokus

Sichtbar wird das Programm durch die Ausweisung von Siedlungsgrenzen. Voraussetzung für ein Siedlungsgebiet ist: Es muss sich um ein erschlossenes Gebiet handeln, mit einer kompakten Siedlungsstruktur, einer Vielfalt von Nutzungswidmungen, mit öffentlichen Einrichtungen und Handel, mit öffentlichen Grünflächen und Personennahverkehr sowie Entwicklungsmöglichkeiten. Ganz zentral im Siedlungsgebiet ist die Wohnqualität, für die ebenfalls Mindeststandards gelten.

In der Gemeinde Ratschings trifft dies auf die Örtlichkeiten Gasteig, Stange, Mareit, Ridnaun/Dorf, Telfes, Maiern, Innerratschings, Mittertal und Ridnaun/Braunhofer zu. Sie werden als Siedlungsgebiete abgegrenzt. Nicht als Siedlungsgebiet abgegrenzt werden können hingegen die Örtlichkeiten Ridnaun/Strickner und St. Anton/Jaufental: Sie sind nicht mit öffentlichen Einrichtungen oder Handelsstrukturen ausgestattet sowie teilweise auch nicht an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.

Innerhalb der Siedlungsgrenzen kann die Gemeinde die Entwicklung maßgelblich eigenverantwortlich steuern. In den Gebieten außerhalb der Siedlungsgrenzen liegt der Fokus hingegen auf dem Schutz von Boden und Landschaft. Damit soll eine kompakte Siedlungsentwicklung ermöglicht und die Zersiedelung eingedämmt werden. Dies entspricht auch den ambitionierten Zielen des Klimaplans Südtirol zur Neuversiegelung der Böden, die bis 2030 halbiert und bis 2040 auf Null gesetzt werden soll.

Mehr als die Hälfte der Gemeinden arbeiten am GEP

Mehr als die Hälfte der Südtiroler Gemeinden sind derzeit mit der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft beschäftigt. Insgesamt 41 Gemeindegruppen für die Ausarbeitung des GEP haben sich bisher gebildet. 46 Gemeinden haben um Finanzierung angesucht, 66 Gemeinden haben die Vereinbarung zur Zusammenarbeit abgeschlossen und 97 Gemeinden haben mit den Treffen für die übergemeindliche Zusammenarbeit für die Erstellung des GEPs begonnen.

lpa

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