Das entsprechende Gesetz könnte im Herbst im Parlament beraten werden und womöglich Anfang 2024 in Kraft treten. Konkret soll etwa bei einfachen Solaranlagen auf Balkonen die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen.
Außerdem wird die Weitergabe von Solarstrom innerhalb von Mietshäusern erleichtert. Bei kleineren Anlagen in Unternehmen soll es leichter werden, ein nötiges Zertifikat vorzulegen. Das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 Kilowattstunden ausgeweitet. Das entspricht in etwa einer Verdreifachung der Leistung.
80 Prozent erneuerbare Energien bis 2030
Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland bei 80 Prozent liegen. Neben Windenergie spielt Solar dabei eine Schlüsselrolle. Bei letzterer kam 2022 eine Leistung von 7,3 Gigawatt hinzu. Dies wurde 2023 bereits bis Juli übertroffen.Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte Mieter vor Spontankäufen. Es häuften sich Streitfälle, weil Mieter unabgesprochen mit dem Vermieter Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen installierten. Greenpeace teilte mit, mit geringeren Hürden für „Balkonkraftwerke“ könnten Haushalte ihre Stromrechnungen senken. Es brauche aber noch Vorgaben für Solaranlagen auf allen Dächern von Neubauten. Hiervor drücke sich die Regierung noch, so die Umweltschützer.