Dienstag, 21. November 2023

EU-Parlament für „Recht auf Reparatur“

Reparieren statt wegwerfen: Das Europaparlament hat am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit für ein „Recht auf Reparatur“ gestimmt. Verbraucher in der EU sollen Produkte künftig leichter reparieren lassen können. Damit soll der Konsum der Europäerinnen und Europäer nachhaltiger werden.

Gewisse Produkthersteller, darunter von Smartphones, sollen verpflichtet werden auch vor Ablauf der Garantie, das Gerät zu reparieren. - Foto: © dpa-tmn / Apple

Viele Produkte landen frühzeitig in den Müll, da es an Reparaturmöglichkeiten fehlt. Laut EU-Kommission entstehen dadurch jährlich 35 Millionen Tonnen an Abfall. Dies soll sich nun ändern.

Die Abgeordneten stimmten Dienstagvormittag in Straßburg für eine gemeinsame Position zum „Recht auf Reparatur“. Demnach könnten Hersteller verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder unter Umständen auch dann zu reparieren, wenn sie nicht mehr unter die gesetzliche Garantie fallen.

Auch während der Garantiezeit kämen Verkäufer nur dann um eine Reparatur herum, wenn sie teurer als ein Neukauf, nicht möglich oder für die Verbraucher ungünstig wäre. Außerdem soll die gesetzliche Garantie dem Vorschlag zufolge um ein Jahr verlängert werden, falls ein Produkt repariert wurde.

„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“

Dass das Europaparlament grünes Licht für das „Recht auf Reparatur“ gegeben hat, sei für Stefano Albertini, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen, ein bedeutendes Zeichen im Sinne der Nachhaltigkeit. „Die Initiative ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Reparaturen anzubieten, kann sehr viel Müll einsparen“, sagte Albertini.

Liefersicherheit von Ersatzteilen ist eine Voraussetzung.
Stefano Albertini


Wichtig sei es jedoch, dass zum einen Werkstätten Reparaturen anbieten und zum anderen Hersteller der Produkte langfristig garantieren können, Ersatzteile zu liefern, besonders bei Elektrogeräten. „Liefersicherheit ist eine Voraussetzung. Es nützt nämlich nichts, Reparaturen anzubieten, wenn die Komponenten fehlen, welche man ersetzen will“, sagt Albertini.

Nun gilt es abzuwarten, inwiefern das Gesetz final ausgearbeitet wird. Parlament und die ebenfalls an der Gesetzgebung beteiligten EU-Staaten müssen gemeinsam endgültige Vorgaben verhandeln.

ber/dpa

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