Dienstag, 9. Mai 2023

Lkw-Fahrverbote: „Millionenschaden für italienische Wirtschaft“

Die Lkw-Fahrverbote des Bundeslands Tirol bleiben ein Zankapfel. Eine neue Studie von Uniontrasporti der italienischen Handelskammern zeigt nun auf: Die Verbote verursachen einen jährlichen Schaden von über 250 Millionen Euro im Jahr für die italienische Wirtschaft. Ein Rechtsgutachten zeigt außerdem: Die EU-Finanzierungen der Rollenden Landstraße (RoLa) zwischen Wörgl und Brennersee sind rechtswidrig.

Die Fahrverbote für Lkw im Bundesland Tirol sorgen für Unmut in Italien. - Foto: © APA/dpa / Angelika Warmuth

Am heutigen Vormittag wurden sowohl die Studie als auch das Rechtsgutachten im Rahmen einer Pressekonferenz in der Handelskammer Bozen vorgestellt.

Bekanntlich hat das Bundesland Tirol in den vergangenen 2 Jahrzehnten verschiedenste Maßnahmen gegen den Straßengüterverkehr erlassen, so zum Beispiel 2002 das Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und die Blockabfertigung. Diese Maßnahmen zielen vor allem auf den Transitverkehr ab.

Einem neuen EURO6-Lkw, der von Bozen nach München unterwegs ist, ist es untersagt, in den Nachtstunden durch Nordtirol zu fahren. Hingegen kann ein Lkw mit Ziel- oder Quellverkehr im Bundesland Tirol, der von Brennersee in Österreich nach München unterwegs ist, ohne jegliche Einschränkung fahren.

Im Auftrag von Uniontrasporti und den Handelskammern von Trient und Bozen hat das Forschungsinstitut Sigma NL der Universität Genua nun untersucht, wie sich die Maßnahmen des Bundeslands Tirol auf die italienische Wirtschaft auswirken.

250 Millionen Euro jährlicher Schaden für Italiens Wirtschaft

Das Ergebnis: Die Fahrverbote kosten der italienischen Wirtschaft jährlich über 250 Millionen Euro.

„Die Lkw-Fahrverbote sind EU-rechtswidrig und gefährden den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt. Die EU-Kommission muss aktiv werden“, betonte der EU-Abgeordnete aus Verona Paolo Borchia, der der Pressekonferenz online zugeschaltet war.

Ivo Blandina, Präsident von Uniontrasporti, ergänzte: „Der Schaden für die italienische Wirtschaft ist enorm. Deshalb ist es von großer Bedeutung, den mittlerweile zumindest seit 2020 illegalen Maßnahmen des Bundeslands Tirol ein Ende zu setzen.“

Stellten die neusten Erhebungen vor: Prof. Peter Hilpold, der Direktor von Uniontrasporti Antonello Fontanili, der Präsident der Handelskammer Bozen Michl Ebner und Generalsekretär Alfred Aberer.


Die In-House-Gesellschaft der italienischen Handelskammern für Verkehrs- und Infrastrukturfragen Uniontrasporti setze sich seit langem für alternative Maßnahmen ein, um den Verkehrsfluss des Brennerkorridors zu verbessern. „Darunter etwa die dynamische Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw auf dem gesamten Korridor und variable Mautgebühren für bestimmte Zeitfenster und Euro-Emissionsklassen“, betonte Blandina.

„Subventionen der RoLa zwischen Brenner und Wörgl nicht rechtmäßig“

Die Strecke Brenner – Wörgl misst nur 67 Kilometer Luftlinie bzw. 90 Kilometer im normalen Straßenverlauf. Für die kurze Bahnstrecke werden wertvolle Trassen in Anspruch genommen, die nicht für Güterfernzüge, zum Beispiel von Verona nach Hamburg, zur Verfügung stehen.

Außerdem wird die RoLa auf dieser Strecke massiv subventioniert – und es gibt erhebliche Zweifel an der Legitimität dieser Subventionen.

Nun hat EU-Rechtsexperte Peter Hilpold, Professor an der Universität Innsbruck, die Beihilfen für die RoLa auf der Strecke Wörgl – Brennersee analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass es erhebliche Bedenken an ihrer Rechtmäßigkeit gibt.

Zum einen sei es fraglich, ob es sich bei einer solch kurzen Strecke überhaupt um einen kombinierten Verkehr im Sinne des EU-Rechts handelt, zum anderem fehle jeglicher Nachweis, dass die Beihilfen tatsächlich zu einer nachhaltigen Verkehrsverlagerung auf die Schiene geführt haben.

Es gibt sowohl von italienischer als auch von Südtiroler Seite durchaus Verständnis für die Beschränkungen, die der Gesundheit der Bürger und der Umwelt zugute kommen sollen. Was allerdings gefordert wird ist, dass diese Beschränkungen nicht diskriminierend zur Anwendung kommen“, so Hilpold. Dies sei weder bei den sektoralen Fahrverboten noch bei den Nachtfahrverboten der Fall.

„Und: Beihilfenregelungen müssen immer den EU-Kriterien entsprechen, da Beihilfen immer höchst problematisch sind. Diese Bedingungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben“, so Hilpold.

Es gehe darum, die Gleichberechtigung zwischen den beiden Ländern wiederherzustellen, betonten die Handelskammerpräsidenten von Bozen und Trient, Michl Ebner und Giovanni Bort.

„Wir sind ausdrücklich für die Verlagerung eines Teils des Verkehrs von der Straße auf die Schiene. Allerdings muss dies auch ökonomisch Sinn ergeben. Die RoLa sollte ausschließlich auf längeren Strecken, zum Beispiel von München nach Verona und umgekehrt sowie vorerst zumindest auf der Strecke Wörgl – Trient betrieben werden. Die Strecke Wörgl – Brennersee ist keine brauchbare Alternative zur Straße, sondern lediglich ein politisches Konstrukt, welches seine Daseinsberechtigung einzig in den Fahrverboten hat.“

liz

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