Montag, 9. Oktober 2023

Ab 12. Jänner vor dem Schwurgericht: Hauptverfahren für Avni Mecja

Avni Mecja aus Albanien muss sich wegen des Mordes an seiner Freundin Alexandra Mocanu (35) aus Rumänien vor dem Bozner Schwurgericht verantworten: Der erste Verhandlungstermin ist der 12. Jänner. Die Hinterbliebenen von Mocanu – ihr ehemaliger Mann und ihr Kind – haben sich als Nebenkläger eingelassen.

Avni Mecja aus Albanien muss sich wegen des Mordes an seiner Freundin Alexandra Mocanu (35) aus Rumänien vor dem Bozner Schwurgericht verantworten.

Am 22. Oktober vorigen Jahres war Alexandra Mocanu tot in der Wohnung in der Trieststraße in Bozen aufgefunden worden, in der sie mit Mecja lebte.
Wie die Autopsie ergab, wurde die 35-Jährige mit einem Maurerhammer erschlagen, sie erlag einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.

Mecja war sofort dringend tatverdächtig. Er war aber vorerst unauffindbar. Wie sich dann herausstellte, war er in seine Heimat Albanien gereist. Auf Anraten seines Verteidigers kehrte Mecja aber bereits 2 Tage später zurück, stellte sich den Behörden und gestand die Tat. Er wurde verhaftet und ins Bozner Gefängnis gebracht, später wurde er in die Haftanstalt von Verona verlegt.

Im August hat die Bozner Staatsanwaltschaft Anklage gegen Mecja erhoben. Sie legt dem 27-Jährigen Mord unter 2 erschwerenden Umständen zur Last. Zum einen hatte er eine Beziehung mit dem Opfer – bei diesem Erschwernisgrund droht lebenslange Haft. Zum anderen gibt es eine Vorgeschichte: Im Jahr 2020, als Mocanu und Mecja noch in Verona wohnten, hatte sie ihn angezeigt. Im Raum standen die Vorwürfe der Misshandlungen, der sexuellen Gewalt, des Stalking, der Nötigung und der Sachbeschädigung.

In der Folge zog Mocanu zwar ihre Anzeige wegen Misshandlungen zurück, der Straftatbestand des Stalking wurde jedoch – zusammen mit dem Vorwurf der sexuellen Gewalt – von Amts wegen weiter verfolgt. Mecja wurde zu 6 Jahren Haft verurteilt, in zweiter Instanz wurde die Strafe auf 3 Jahre und 4 Monate gesenkt. Seine Beschwerde gegen das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und behängt noch vor dem Kassationsgericht.

Prozessrelevant ist die Sache trotzdem: Wenn es sich bei einem Mordopfer um dieselbe Person handelt, die der Täter im Vorfeld gestalkt hat, gilt dies als Erschwernisgrund, und auch in diesem Fall droht dem Täter lebenslange Haft.

Mecja muss sich ab dem 12. Jänner vor dem Schwurgericht verantworten. Mocanus getrennt lebender Ehemann und ihr Kind haben sich als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen,

stol

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