Mittwoch, 14. Februar 2024

Drama um 2-Jährigen in Bruneck: Ärzte enthalten sich der Prognose

Der 2-Jährige aus Bruneck, der gestern offenbar entführt worden und dann bei einem Unfall schwer verletzt worden ist, liegt weiterhin mit Knochenbrüchen und inneren Verletzungen auf der Intensivstation des Bozner Spitals. Die Ärzte enthalten sich der Prognose. Einer seiner mutmaßlichen Entführer ist ins Bozner Gefängnis überstellt worden.

Das Kind und die beiden Männer im Mercedes wurden verletzt. Das Wrack zeugt von der Wucht des Aufpralls. - Foto: © mt

Im Mittelpunkt der Geschichte steht eine junge Familie: die Eltern, beide aus Marokko, und ihr 2-jähriger Sohn. Die Eltern waren aber getrennt, der Vater (32) lebte in Deutschland, die Mutter (28) mit dem Buben in Bruneck. Hier wurde sie auch vom Sozialdienst betreut. Der Vater durfte sein Kind nur an fixen Terminen und unter Aufsicht einer Sozialassistentin sehen.

Gestern früh war ein Besuch des Vaters vorgesehen. Offenbar wollte der Mann mit dem Kind und der Sozialassistentin einen Spaziergang machen. Am Brunecker Kapuzinerplatz soll der Vater dann aber plötzlich die Sozialassistentin weggestoßen und den Buben an sich genommen haben. Dies ist zumindest die gestrige Annahme der Ermittler.

Mit dem Kind soll der Vater dann in ein Auto gestiegen sein, wo offenbar ein Freund (27) des Vaters auf die beiden wartete. Von dort sollen sich die Männer mit dem Kind umgehend auf den Weg in Richtung Oberpustertal gemacht haben.

Beifahrer und Kind durch Windschutzscheibe geschleudert

Die Sozialassistentin und auch die Mutter informierten die Carabinieri über den Vorfall. Noch ehe diese Straßensperren errichten konnten, ging bei der Notrufzentrale die Meldung eines schweren Verkehrsunfalls auf der Pustertaler Straße zwischen Bruneck und Percha ein. Ein Auto und ein großes Wohnmobil waren in einer Kurve zusammengeprallt. Sofort machten sich die Rettungsdienste, die Feuerwehr Bruneck, der Notarzthubschrauber und die Carabinieri auf den Weg zur Unfallstelle.

Ein Bild von der Unfallstelle zwischen Bruneck und Percha. - Foto: © mt



Beim Eintreffen der Rettungskräfte gab die Lage der Männer und des Kleinkindes im Pkw, einem Mercedes SUV, zu Sorge Anlass. Denn der Beifahrer, wohl der Vater des Buben, und der Bub selbst, der offenbar auf seinem Schoß gesessen war – beide wohl nicht angeschnallt –, waren beim Aufprall durch die Windschutzscheibe auf die Straße geschleudert worden. Der Mann verletzte sich dabei schwer, das Kind sogar sehr schwer. Der Lenker hingegen trug leichtere Verletzungen davon.

Am Freitag voraussichtlich Haftprüfungstermin

Er wurde inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen und ins Bozner Gefängnis überstellt. Der andere ist weiterhin im Brunecker Spital in vorbeugender Verwahrungshaft. Es stehen die Verdachtsmomente auf Entführung von Minderjährigen und Widerstand im Raum. Voraussichtlich am Freitag soll der Haftprüfungstermin stattfinden.

Unterberger: „Kindesentführung härter bestrafen“

„Der tragische Fall von Kindesentführung im Pustertal ist leider einer von vielen. Laut Daten des italienischen Justizministeriums gibt es derzeit 1000 Fälle von Kindesentführungen durch ein Familienmitglied in Italien“, erklärt die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, in einer Aussendung.

Zur Rückführung dieser Minderjährigen ist in Italien mit Gesetz vom 15. Jänner 1994 das Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25. Oktober 1980 ratifiziert worden. Diesem sind über 100 Staaten beigetreten. „Leider ist eine Rückführung aus den anderen Ländern fast unmöglich, aber auch aus Ländern, die die Konvention ratifiziert haben ist eine solche schwierig“, so Unterberger.

Vor allem sei laut Unterberger auch der strafrechtliche Schutz in Italien ungenügend: „Entsprechende Anzeigen werden oft verspätet behandelt oder gar archiviert. Daher unterstütze ich mit Verbesserungsvorschlägen, den Gesetzentwurf der Lega, der die Strafen für eine Kindesentführung auf zwischen 3 und 8 Jahren Gefängnis erhöht und gerade in der Justizkommission des Senats behandelt wird. Ein Kind gegen den Willen eines Sorgeberechtigten ins Ausland zu verbringen ist kein Kavaliersdelikt.“

stol

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