Donnerstag, 28. Dezember 2023

Imageschaden: Katia Tenti muss 120.000 Euro zahlen

Teure finanzielle Nachwehen für Katia Tenti: Der Richtersenat am Rechnungshof hat die Ex-Ressortleiterin wegen des Imageschadens, den sie dem Land zugefügt habe, zur Zahlung von 120.000 Euro verurteilt: Tenti habe „bewusst die persönlichen Interessen eines privaten Unternehmers begünstigt, indem sie die Dienstpflichten in eklatanter Weise verletzt“ habe.

Katia Tenti wurde rechtskräftig zu 2 Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. - Foto: © internet

Wie berichtet,
wurde Katia Tenti rechtskräftig zu 2 Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Die Bozner Staatsanwaltschaft hatte ihr die Offenbarung bzw. Nutzung eines Amtsgeheimnisses (Art. 326 StGB, Absatz 3) und die Beeinträchtigung der Wahlfreiheit in einem Auswahlverfahren (Art. 353 bis StGB) vorgehalten.

Tenti wurde zur Last gelegt, im Jahr 2013 als Ressortchefin von Ex-Bautenlandesrat Christian Tommasini den Entwurf der Wettbewerbsbedingungen zum Bau von 100 in Bozen geplanten Wobi-Wohnungen erhalten und diesen auf den Laptop des Bauunternehmers Antonio Dalle Nogare hochgeladen zu haben. Die Wettbewerbsbedingungen seien dann abgeändert worden, wovon der Unternehmer finanziell profitiert habe. Gebaut wurden die Wohnungen letztendlich nie.

Im Juni 2019 hatte der Strafsenat am Bozner Landesgericht (von links: Richter Stefan Tappeiner, Vorsitzender Richter Carlo Busato, Richter Ivan Perathoner) Katia Tenti zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, jetzt bittet der Rechnungshof sie zur Kasse. - Foto: © DLife/RM



Da der Fall jedoch für ein großes mediales Echo gesorgt hatte, sah die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof einen Imageschaden für das Land als gegeben an. Sie forderte von Tenti 240.0000 Euro – das entspricht einem Prozent des Wettbewerbswertes (24 Mio. Euro). Zusätzlich sollte Tenti noch 58.548,90 Euro rückerstatten – dieser Schaden sei dem Land wegen Dienstausfall („disservizio“) entstanden: Laut Staatsanwaltschaft habe sie ihre Energie – statt in die Arbeit fürs Land – für jene Tätigkeiten aufgewendet, die ihr vorgehalten worden waren.

„Schwerwiegender Verlust an Ansehen und Glaubwürdigkeit“

Tentis Rechtsanwalt Gianfranco Passalacqua aus Rom hatte argumentiert, dass die Vorhaltung wegen Dienstausfall bereits verjährt sei – und der Richtersenat am Rechnungshof (Vorsitz Richter Enrico Marinaro, Urteilsverfasser Richter Francesco Targia, Richter Massimo Giuseppe Urso) gab ihm Recht, womit die Aufforderung zur Zahlung von 58.548,90 hinfällig war.

Anders sah es bezüglich des vorgehaltenen Imageschadens aus, den der Richtersenat mit 120.000 Euro – der Hälfte der von der Staatsanwaltschaft geforderten Summe – als angemessen bezifferte: Die im Strafverfahren ermittelten Beweise hätten gezeigt, dass Tenti mit Vorsatz gehandelt habe. Sie habe „klar, zweifelsfrei und bewusst die persönlichen Interessen eines privaten Unternehmers begünstigt, indem sie die Dienstpflichten in eklatanter Weise verletzt und die unvermeidlichen Folgen außer Acht gelassen“ habe.

Die Schwere ihres rechtswidrigen Verhaltens habe in der öffentlichen Meinung zu einem „schwerwiegenden Verlust an Ansehen und Glaubwürdigkeit“ zu Lasten des Landes geführt, stellten die Richter fest. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, Tenti kann dagegen vor der Zentralsektion des Rechnungshofes berufen.

rc

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