Samstag, 11. November 2023

Indi Gregory: Die Geräte sind bereits abgeschaltet

Die kleine Indi Gregory, ein unheilbar krankes Baby aus England, darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht zu Hause sterben. Die lebenserhaltenden Maßnahmen für das 8 Monate alte Mädchen müssten in einer Klinik oder einem Hospiz beendet werden, urteilte das Berufungsgericht in London. Dorthin wurde die kleine Indi inzwischen verlegt. Das Abschalte-Verfahren ist bereits am Nachmittag eingeleitet worden.

Die kleine Indi mit ihren Eltern, die bis zuletzt gegen die Gerichtsentscheidung gekämpft haben. - Foto: © ANSA / Facebook / Simone Pillon

Zuvor hatte ein Gericht bereits gegen den Willen der Eltern geurteilt, dass die kleine Indi nicht weiter mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgt werden müsse. Nach Auskunft der Ärzte in Nottingham ist die Behandlung zwecklos sowie für das Kind schmerzhaft. Auch ein Antrag, die kleine Indi zur weiteren Behandlung nach Italien zu bringen, wurde abgelehnt. Vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg scheiterten die Eltern ebenfalls.

Das Kind ist an einer sogenannten Mitochondriopathie erkrankt, einer genetischen Erkrankung, die das Nerven- und Muskelsystem betrifft und dem Körper Energie aussaugt.

Italien hatte der kleinen Indi die Staatsbürgerschaft verliehen, damit sie in einem Krankenhaus in Rom hätte behandelt werden können.


Das Abschalten der Geräte, das eigentlich für Montag vorgesehen war, wurde auf Samstag vorgezogen. Papst Franziskus schickte den Eltern eine Botschaft: „Ich bete für euch und für alle Kinder, die in diesen Stunden auf der ganzen Welt Schmerzen erleiden oder durch Krankheit und Krieg ihr Leben riskieren.“

Gesundheitsdienst finanziell unter Druck – Lebenserhaltende Maßnahmen werden eher eingestellt

Wie lange kann das Kind ohne die Hilfe von Maschinen überleben? Nicht mehr als ein paar Tage, so die Ärzte, sondern nur noch ein paar Stunden. Das Protokoll sieht eine schrittweise Verringerung der Sauerstoffzufuhr vor, dann hängt es davon ab, wie der Körper des Patienten reagiert.

Richter Rupert Jackson sagte, das im Februar geborene Mädchen sei bereits seit Anfang September von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig. Die Behandlung verursache Indi jeden Tag „erhebliche Schmerzen“. Sie zeige keine Interaktion mit ihrer Umwelt.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder. Vor allem die juristische Debatte um den 12-jährigen Archie hatte für Aufsehen gesorgt, der sich bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen zugezogen hatte. Bei dem danach hirntoten Buben wurden im August 2022 die Geräte abgestellt, nachdem das Oberste Gericht gegen den Willen der Eltern so entschieden hatte.

Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden in Großbritannien oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. Der finanziell stark unter Druck stehende Gesundheitsdienst NHS neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen eher früh zu entziehen.

apa/stol

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