Freitag, 5. April 2024

26-Jähriger mit Hackbeil, Machete und Küchenmesser unterwegs in Bozen

Das Gericht von Trient hat gegen einen 26-Jährigen aus Mali eine Sonderüberwachung angeordnet. Der Mann wurde als sozial gefährlich eingestuft, da er in der Vergangenheit mehrfach durch Gewalt- und Drogendelikten in Erscheinung getreten war. Mehrmals wurde er von der Polizei mit einem großen Küchenmesser, einem Hackbeil oder einer Machete in den Straßen von Bozen aufgehalten.

Das Gericht Trient hat die Maßnahme erlassen. - Foto: © shutterstock

Der 26-Jährige war bereits im vergangenen August in Ausführung eines Haftbefehls des Untersuchungsrichter am Landesgericht Bozen von der Staatspolizei verhaftet worden und sitzt seitdem im Bozner Gefängnis in Untersuchungshaft. Nun hat das Gericht in Trient auf den Antrag des Bozner Quästors hin die Maßnahme der Sonderüberwachung gegen ihn erlassen.

Der Mann war zuvor mehrfach negativ aufgefallen: Im Zeitraum zwischen 2022 und 2023 wurde er ganze 20 Mal von der Polizei angehalten und den Justizbehörden wegen Gewaltdelikten (Schlägereien und Widerstand gegen die Staatsgewalt), Drogendelikten und anderen Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit (illegales Tragen von Waffen, Bedrohung, Raub) gemeldet.

Mehrmals wurde der 26-Jährige von der Polizei erwischt, als er mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser sowie einer Machete und einem Hackbeil durch die Straßen der Landeshauptstadt zog.

Zudem wurde im August 2022 vom Quästor eine Ausreiseverfügung mit einem 3-jährigen Rückkehrverbot in die Gemeinde Bozen gegen ihn verhängt. An diese Maßnahme hat sich der 26-Jährige allerdings nicht gehalten.

Ein Jahr Sonderüberwachung

Aufgrund dieser zahlreichen Vorwürfe und der Gefahr für die Allgemeinheit, die von ihm ausgehe, wurde nun vom Gericht Trient für ein Jahr die Maßnahme der polizeilichen Sonderüberwachung gegen den 26-Jährigen erlassen. Diese gilt ab seiner Entlassung aus dem Bozner Gefängnis.

„Die vorbeugenden Maßnahmen sind ein sehr wirksames Instrument im Kampf gegen die verschiedenen Formen der Kriminalität,“, betonte der Quästor von Bozen, Paolo Sartori, „Damit soll verhindert werden, dass eine als 'sozial gefährlich' eingestufte Person Straftaten begeht. Eine Person gilt als sozial gefährlich, wenn sie gewohnheitsmäßig am illegalen Handel beteiligt ist, von Erträgen aus kriminellen Tätigkeiten lebt und Straftaten begeht, die die körperliche oder sittliche Unversehrtheit von Minderjährigen, die Gesundheit, die Sicherheit und die öffentliche Ruhe gefährden.“

pho

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