„Für Krankenwagen soll das zulässige Höchstgewicht für den Führerschein B angehoben werden, sofern man mehr als 2 Jahre Fahrpraxis hat“, erklärt der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann, der sich mit dem Weißen Kreuz für die Änderung stark gemacht hat. „Damit dürfte die Suche nach Fahrerinnen und Fahrern von Kranken- und Rettungswagen deutlich leichter werden – auch weil die meisten Freiwilligen beim Weißen Kreuz nur den Führerschein der Klasse B und nicht einen der Klasse C haben.“ <BR /><BR />Das EU-Parlament hat am Mittwoch dem Antrag zur Änderung der entsprechenden Richtlinie zugestimmt. Dieser sieht auch andere Neuerungen im Führerscheinbereich vor. Die Mitgliedstaaten müssen diesen aber noch zustimmen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1000813_image" /></div> <h3> Ans Steuer schwererer Fahrzeuge mit B-Führerschein</h3>Die neuen Regelungen sehen eine Anhebung des höchstzulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugen vor, die mit einem Führerschein der Klasse B gesteuert werden dürfen. „Das Höchstgewicht liegt heute bei 3500 Kilogramm“, erklärt Dorfmann. „Mit der heutigen Entscheidung hebt das EU-Parlament dieser Grenze <b>ausschließlich für Kranken- und Rettungswagen</b> an, und zwar auf 4250 Kilogramm. Einzige Voraussetzung: Die Fahrerin oder der Fahrer müssen bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins B sein.“<h3> Europaweit neue Regelungen für Erneuerung</h3>Neben den Neuerungen für Blaulichtorganisationen hat das EU-Parlament auch der Harmonisierung einiger anderer Führerschein-Regelungen zugestimmt. So sollen die ärztlichen Untersuchungen beim Erlass oder bei der Erneuerung künftig EU-weit vereinheitlicht werden. „Für Südtirol hätte diese Regelung keine Auswirkungen, weil die Pflicht zu medizinischen Checks in Italien bereits besteht“, weiß Dorfmann.<h3> Altersgrenze für begleitetes Fahren soll herabgesetzt werden</h3>Sehr wohl Auswirkungen auch auf Südtiroler Fahrer hätten 2 weitere Neuerungen, die das EU-Parlament heute ebenfass gutgeheißen hat. So soll begleitetes Fahren künftig EU-weit ab 18 Jahren möglich sein, und zwar auch für Lkws und Busse. „Mit dieser Regelung möchte man vor allem dem Mangel an Lkw- und Busfahrern entgegenwirken“, so Dorfmann.<BR /><BR />Für mehr Disziplin auf den Straßen soll dagegen die Einführung eines EU-weiten Punktesystems für Führerscheine sorgen. Das heißt konkret: Schwerwiegende Verkehrsübertretungen in anderen EU-Staaten sollen nicht mehr nur mit Geldstrafen geahndet werden (die in vielen Fällen nicht eingetrieben werden können), sondern sollen auch den Abzug von Führerscheinpunkten mit sich bringen. „Diese Regelung geht bis zum Entzug der Fahrerlaubnis“, erklärt Herbert Dorfmann.