Donnerstag, 28. März 2024

Muss Kompatscher 205.000 Euro Strafe zahlen?

Muss der Landeshauptmann eine Verwaltungsstrafe von 205.000 Euro berappen, weil er im Wahlkampf 2018 das Kostenlimit überschritten hat? Ja, befindet die Finanzpolizei. Nein, meinen Kompatschers Anwälte in einer Gegendarstellung an das Landtagspräsidium. „Wir haben alles an die Prüfstelle des Landes sowie das Rechtsamt des Landes weitergeleitet“, so Landtagspräsident Schuler.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte dem Landtag gegenüber erklärt, 10.370 Euro ausgeben zu haben. - Foto: © DLife

Die Vorgeschichte ist bekannt:
Mit Schreiben vom 18. Jänner hatte die Finanzpolizei säuberlich aufgelistet, was Kompatscher 2018 an Wahlkampfspesen offiziell angegeben hatte – und was laut Ermittlungen eben nicht öffentlich gemacht worden sei.

Kompatscher hatte dem Landtag gegenüber erklärt, 10.370 Euro ausgeben zu haben. Mit dieser Erklärung lag er klar innerhalb des gesetzlichen Spesenlimits von 30.000 Euro.

Die Finanzpolizei aber stellte fest, dass er das Kostenlimit um fast 103.000 Euro überschritten haben dürfte. Nun droht ihm eine Verwaltungsstrafe von 205.780 Euro – der doppelte Betrag der nicht deklarierten Ausgaben.

Anwälte: „Handelt sich um allgemeine Ausgaben“

Inzwischen ist die Gegendarstellung von Kompatschers Anwälten eingetroffen. Grundtenor: Die Ausgaben könnten nicht Kompatscher als Spitzenkandidat angelastet werden. Es habe sich um allgemeine Wahlausgaben der SVP gehandelt. „Wir jedenfalls haben alle Dokumente an die Prüfstelle des Landes und unser Rechtsamt weitergeleitet“, so Landtagspräsident Arnold Schuler.

Wie lange die Kontrolle daure, könne er nicht sagen. „Angesichts der heiklen Situation für alle wird man die Sachlage gründlich prüfen“, so Schuler.

Kommen Probleme auch auf andere Parteien zu?

Sollten die Gutachten zu Ungunsten des Landeshauptmanns ausfallen, hätte er, aber wohl auch andere Parteien, die stark mit Spitzenkandidaten warben, ein Problem.

Fällt es zu Kompatschers Gunsten aus, steht die Spesen-Obergrenze als nutzlos da. Jede Ausgabe könnte der Partei zugerechnet werden. Das Gesetz wäre zu reformieren.

bv

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