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Wenn sich die ISPRA innerhalb der 15-Tage-Frist nicht äußert, so gilt das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle des Landes für die Ausstellung eines Abschussdekretes durch den Landeshauptmann. Dazu ist allemal eine eingehende Prüfung des Falles notwendig und die von den Tieren ausgehende Gefahr zu bewerten.
Bis man im Falle eines Falles zur Tat schreiten kann, sind noch die Durchführungsbestimmungen abzuwarten, sie sollen schon bald von der Landesregierung erlassen werden.
Wie lange wird das alles dauern? Bergbauernvertreter Alberich Hofer sagt: „Ich bin überzeugt, dass heuer zumindest noch ein Abschussdekret ausgestellt wird.“
„ Ich hoffe, dass die Landesregierung nicht säumig ist. ”
— Alberich Hofer, Bergbauernvertreter im Südtiroler Bauernbund
Ende August, so wird erwartet, wird das Wolfsgesetz in Kraft treten. Bis dahin braucht es auch die nötigen Durchführungsbestimmungen. „Ich hoffe, dass die Landesregierung nicht säumig ist“, sagt Hofer.
Die Anzahl der Risse sei ausschlaggebend dafür, wo zuerst Wölfe erlegt werden können, sagt er: „Das wird wohl im Pustertal sein, aber auch in den anderen Gegenden, wo wir ständig Risse haben.“ Es müsse dringend noch heuer geschossen werden: „Wir lassen die Almen nicht verlorengehen. Sonst müssen wir uns anderweitig zur Wehr setzen“, sagt Hofer. Was er damit genau meint, will er nicht sagen: „Was ich meine, kann man sich denken.“
Freilich sei zu erwarten, dass etwaige Abschussdekrete vor Gericht angefochten würden: „In Trient sind die Einwände aber abgewiesen worden“, erinnert Hofer.
Auch nördlich des Brenners knallen die Büchsen längst: „Dass Südtirol viel zu spät dran ist, ist kein Geheimnis. Wir haben alles probiert, unzählige Sitzungen auf allen Ebenen gehabt. Es ist 10 nach 12 bei der Geschichte. Aber jetzt sind wir wenigstens in der Nähe einer Möglichkeit. Das Gesetz ist gut ausgearbeitet und trägt die Handschrift des Bauernbundes. Ich kann mir vorstellen, dass wir damit endlich zu einem Abschluss kommen“, hofft er.
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