Dienstag, 21. November 2023

19-Jährige stirbt nach Entlassung aus Spital – Fehldiagnose, keine Fahrlässigkeit

Keiner Fahrlässigkeit hat sich ein Arzt schuldig gemacht, gegen den im Zusammenhang mit dem tragischen Tod einer Patientin (19) ermittelt wurde. Zu diesem Schluss ist jetzt U-Richter Emilio Schönsberg gekommen und hat die Einstellung des Verfahrens verfügt.

Der Arzt habe alle Richtlinien befolgt, erklärten die Gutachter. - Foto: © shutterstock

Die Patientin war in die Notaufnahme gekommen, nachdem sie sich mehrfach erbrochen hatte. Sie hatte leicht erhöhte Temperatur und starke Bauchschmerzen, angesichts der Symptome und der Jahreszeit diagnostizierte der behandelnde Arzt eine Magen-Darm-Grippe. Die 19-Jährige wurde nach Hause entlassen. Am nächsten Tag jedoch verschlechterte sich ihr Zustand. Der Notarzt traf sofort ein, doch für die Patientin kam bereits jede Hilfe zu spät. Wie sich in der Folge herausstellte, war die Frau an einer Sepsis infolge einer Darmverschlingung bzw. eines Darmdurchbruchs gestorben.

Gegen den Arzt wurden Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung eingeleitet. Nachdem ihre Gutachter bei dem Mediziner, der von den Rechtsanwälten Francesco und Lorenzo Coran verteidigt wird, kein fahrlässiges Verhalten festgestellt hatten, hatte die Staatsanwaltschaft 2 Mal beantragt, das Verfahren zu den Akten zu legen.

Doch die Hinterbliebenen der 19-Jährigen, die sich mit Rechtsanwalt Nicola Nettis als Nebenkläger eingelassen haben, legten Einspruch ein. Schließlich kamen dann auch die von U-Richter Emilio Schönsberg eingesetzten Amtsgutachter Dr. Peter Mazzurana und Dr. Enrico Cieri zum Schluss, dass der Arzt alle Richtlinien befolgt habe. Anhand der Symptome – die Bauchdecke sei z. B. nicht verhärtet gewesen – und nach der Untersuchung sei nicht auf eine schwere Erkrankung, die weitere Tests nötig gemacht hätten, zu schließen gewesen. Damit wurde der Arzt entlastet, die Staatsanwaltschaft stellte erneut den Antrag auf Einstellung des Verfahrens – dem der der U-Richter jetzt stattgab.

Die Experten hatten aber auch klargestellt, dass die Patientin mit einer Fehldiagnose aus dem Spital entlassen worden war. Diese Einschätzung dürfte für die Nebenkläger den Weg für eine Schadenersatzklage vor dem Zivilgericht bereiten.

rc

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