Freitag, 2. Februar 2024

Kuh-Attacke in Nordtirol: Kein Schadenersatz für Angehörige von Toter

Die Hinterbliebenen haben kein Anrecht auf Schadenersatz: Nach 6 Jahren Zivilverfahren zu einer tödlichen Kuh-Attacke im Nordtiroler Erl (Bezirk Kufstein) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck nun rechtskräftig zugunsten des Almwirts.

Die 70-Jährige war damals gemeinsam mit ihrem Hund sowie ihrer Cousine und deren Hund unterwegs. Am Rückweg von der Kranzhorn-Alm entschieden sie sich, durch freies Almgelände zu gehen. Dort wurden die Frauen von den Kühen angegriffen. Die 70-Jährige stürzte und wurde überrannt. - Foto: © ZOOM.TIROL / ZOOM.TIROL

Wie berichtet,
waren damals eine 70-Jährige und ihr Hund zu Tode gekommen. Das Erstgericht hatte den Almwirt im Juli 2023 schuldig gesprochen und verpflichtet, mehr als 80.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen an Ehemann, Tochter und Enkeltochter der Verstorbenen zu bezahlen. Der betroffene Wirt der Kranzhorn-Alm hatte allerdings Berufung eingelegt und bekam nun Recht. Die Schutzmaßnahmen auf der Alm waren laut OLG ausreichend.

Das OLG hielt in seiner Entscheidung fest, dass nach wie vor Weide- und Almflächen grundsätzlich nicht abgezäunt werden müssen. Sollte es aber bereits in der Vergangenheit zu Vorfällen mit den Tieren gekommen sein, müsse der Tierhalter mehr tun, um die Tiere von den Almbesuchern zu trennen. Bis zu dem tödlichen Vorfall im Jahr 2017 war es auf der Kranzhorn-Alm zu keinen Vorkommnissen gekommen.

„Almgebiete grundsätzlich nicht abzuzäunen“

Die 70-Jährige war damals gemeinsam mit ihrem Hund sowie ihrer Cousine und deren Hund unterwegs. Am Rückweg von der Kranzhorn-Alm entschieden sie sich, durch freies Almgelände zu gehen. Dort wurden die Frauen von den Kühen angegriffen. Die 70-Jährige stürzte und wurde überrannt.

Der Landwirtschaftskammerpräsident des Bundeslandes Tirol, Josef Hechenberger, begrüßte indes „trotz der tragischen Umstände“ die Entscheidung des Gerichts. Diese bestätige „einmal mehr den Grundsatz, dass Almgebiete grundsätzlich nicht abzuzäunen sind“.

apa

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