Mit dem heute vorgestellten Paket ziehe man die Schlüsse aus der Coronapandemie sowie der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2019, heißt es in einer Aussendung der Kommission.
Konkret sollen Vorauszahlungen bei Reisepaketen strenger geregelt werden. Sie dürften nicht mehr als ein Viertel des Gesamtpreises betragen, außer die Organisatoren der Reise sind selbst gezwungen, im Voraus eine höhere Zahlung an zum Beispiel Hotels oder Fluglinien zu leisten. Touristen dürfen auch nicht früher als vier Wochen vor Reisebeginn gebeten werden, die Gesamtkosten der Reise zu zahlen.
Fällt ein Flug oder eine Zug- oder Busfahrt aus, haben Passagiere jetzt schon ein Recht auf Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen. In der Praxis haben aber gerade kleinere Reiseveranstalter damit Probleme, weil sie selbst das Geld von den Reisedienstleistern nicht bekommen haben. In Zukunft soll letzteres innerhalb einer Woche erfolgen müssen.
Gutscheine und Rückerstattungsrechte
Weiters sollen Gutscheine und Rückerstattungsrechte unter Gläubigerschutz stehen. Attraktivere Gutscheine sollen die Liquidität von Reiseveranstaltern in Krisenmomenten stärken.Sind mehrere Etappen einer Reise in einer Buchung oder Zahlung zusammengefasst, sollen Passagiere bei Problemen die gleichen Rechte haben - egal um welche Transportmittel es geht. Hat beispielsweise ein Flug Verspätung und man verpasst seinen Anschuss, soll es in diesem Fall keine Rolle mehr spielen, ob es sich dabei um einen Anschlussflug oder eine Anschlussfahrt mit einem Zug oder Bus handelt.