Donnerstag, 18. April 2024

Lohnunterschiede in Südtirol: Es hat sich immer noch nichts getan

Das Landesinstitut für Statistik ASTAT analysierte die Entlohnungen der unselbstständig Beschäftigten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, wobei vor allem der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ermittelt wird. Der Gender Pay Gap lag im Jahr 2022 bei 17,2 Prozent: Damit ist der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen im Vergleich zum Vorjahr sogar gestiegen.

Weiterhin bestehen große Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. - Foto: © Shutterstock

Unter Verwendung der vom NISF zur Verfügung gestellten Daten zur abhängigen Beschäftigung analysiert das Landesinstitut für Statistik ASTAT die Entlohnungen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
Dienst in Südtirol und Italien. Es wird der Gender Pay Gap zur Feststellung der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern ermittelt.

Privatwirtschaft: Gender Pay Gap bei 17,2 Prozent

Im Jahr 2022 beträgt die durchschnittliche Bruttotagesentlohnung in der Privatwirtschaft 106,2 Euro. Insgesamt betrachtet scheint der Unterschied zwischen Männern und Frauen vorerst beträchtlich: Den 120,3 Euro, welche die Männer durchschnittlich pro Tag verdienen, steht eine Durchschnittsentlohnung der Frauen von 85,2 Euro pro Tag gegenüber. Der Gender Pay Gap beträgt somit 29,2 Prozent.

Der Gender Pay Gap bei Vollzeitbeschäftigten in der Privatwirtschaft ist 2022 mit 17,2 Prozent im Vergleich zu 2021 um 0,8 Prozentpunkte gestiegen.

92,8 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in der Privatwirtschaft sind Arbeiter und Arbeiterinnen oder Angestellte. Bei den Männern sind wesentlich mehr Arbeiter, bei den Frauen ist die Verteilung der 2 Qualifikationen beinahe ausgeglichen. Während 1,5 Prozent der Frauen leitende Mitarbeiterinnen oder Führungskräfte sind, nehmen bei
den Männern 3,8 Prozent diese Positionen ein.

Der Gender Pay Gap in den verschiedenen beruflichen Qualifikationen weicht deutlich von den 17,2 Prozent der Vollzeitbeschäftigten insgesamt ab. Innerhalb der am stärksten vertretenen Gruppe der Arbeiter und Arbeiterinnen liegt der Wert darunter (14,8 Prozent), bei der zweithäufigsten Qualifikation der Angestellten darüber (22,9 Prozent). Nur bei den Lehrlingen fällt der Lohnunterschied zugunsten der Frauen aus (minus 15,6 Prozent). Am höchsten ist der Unterschied bei den Führungskräften (25,7 Prozent).

Wird die Entwicklung des Gender Pay Gap nach den einzelnen Altersklassen der abhängig Beschäftigten in der Privatwirtschaft betrachtet, so zeigt sich, dass dieser mit zunehmendem Alter ansteigt. Bei den Vollzeitbeschäftigen in der Privatwirtschaft reicht der Wert von minus 10,5 Prozent bei den unter 19-Jährigen bis 23,8 Prozent bei den 60- bis 64-Jährigen.


Die Untersuchung nach Wirtschaftssektor zeigt zum Teil deutliche Unterschiede beim Gender Pay Gap. Im Sektor Finanz- und Versicherungsdienstleistungen fällt die durchschnittliche Bruttotagesentlohnung am höchsten aus. Dieser Wirtschaftszweig weist auch einen beträchtlichen Gender Pay Gap (29,7 Prozent) auf.

Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie stellen den Sektor dar, in dem der größte Anteil weiblicher Arbeitskräfte (39,9 Prozent) tätig ist. In diesem Sektor ist die Tagesentlohnung die zweitniedrigste unter allen Branchen, der Gender Pay Gap liegt mit 12,5 Prozent unter dem Wert der Vollzeitbeschäftigten insgesamt.

Öffentlicher Dienst: Gender Pay Gap bei 16,8 Prozent

Im öffentlichen Dienst sind im Jahr 2022 insgesamt 38.327 Frauen und 18.052 Männer beschäftigt. Die Frauen erhalten eine durchschnittliche Bruttotagesentlohnung von 113 Euro. Dieser steht die durchschnittliche Bruttotagesentlohnung der Männer von 165,7 Euro gegenüber. Dies ergibt einen Gender Pay Gap von 28,9 Prozent.

Auch für den öffentlichen Dienst ist die Aufspaltung des Einkommens in Vollzeit und Teilzeit sinnvoll. Der Großteil der öffentlich bediensteten Männer (90,0 Prozent; 16.244 Männer) arbeitet Vollzeit, bei den Frauen sind es 51,0 Prozent (19.538 Frauen). Der Gender Pay Gap für die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten liegt bei 16,8 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr steigt er um 0,4 Prozentpunkte.

1808 Männer und 18.789 Frauen besitzen einen Teilzeitarbeitsvertrag. Der Gender Pay Gap bei öffentlichen Teilzeitarbeitenden liegt bei 5,0 Prozent . Die hohe Präsenz der teilzeitbeschäftigten Frauen mit einhergehend niedrigeren Gehältern ist teilweise eine Erklärung für
den hohen Wert des Gender Pay Gaps im Gesamtdurchschnitt.

Bei Betrachtung der Lohnunterschiede der öffentlichen Vollzeitbediensteten nach Verwaltungsgruppe ist zu beobachten, dass der Gender Pay Gap in jeder Vertragsgruppe unter dem Gender Pay Gap der Vollzeitbeschäftigten (16,8 Prozent) insgesamt liegt - mit Ausnahme jenem im Gesundheitsdienst (26,0 Prozent).

Im Gesundheitsdienst arbeitet ungefähr ein Fünftel der vollzeitbeschäftigten Frauen im öffentlichen Dienst. Die durchschnittliche Bruttotagesentlohnung der Männer in diesem Sektor liegt bei 243,3 Euro, jene der Frauen bei 180,0 Euro. Somit bezieht eine Frau durchschnittlich 74,0 Euro je 100,0 Euro, die ein Mann verdient.

Die Hälfte aller öffentlich vollzeitbeschäftigten Frauen ist in der Schule tätig. In diesem Sektor beträgt der Gender Pay Gap 9,7 Prozent und die durchschnittliche Bruttotagesentlohnung der öffentlich Bediensteten insgesamt 123,8 Euro.

Die einzige Verwaltungsgruppe mit einem Lohnunterschied zu Gunsten der Frauen ist jene der staatlichen Verwaltung, Gericht, unabhängige Einrichtungen (GPG: minus 1,8 Prozent). Dort arbeiten jedoch nur 1,2 Prozent der weiblichen Vollzeitbediensteten im öffentlichen Sektor.


Deutliche Unterschiede lassen sich auch in Bezug auf die Vertragsart der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Vollzeitstelle erkennen: Bei den befristet Beschäftigten beträgt der Gender Pay Gap 19,9 Prozent, bei den unbefristet Beschäftigten 14,0 Prozent. Der Anteil der Frauen mit befristetem Vertrag ist dabei deutlich höher als der Anteil der Männer (27,7 Prozent gegenüber 14,7 Prozent).

Die durchschnittliche Tagesentlohnung steigt in beiden Geschlechtern beinahe kontinuierlich mit zunehmendem Alter. Der geringste Lohnunterschied ist in der Altersklasse der unter 19-Jährigen zu finden. Es fallen jedoch nur 0,3 Prozent aller Vollzeitbediensteten in diese
Altersklasse. Bei den 30- bis 34-Jährigen liegt der Wert (17,8 Prozent) über dem allgemeinen Gender Pay Gap (16,8 Prozent).

In der folgenden Altersgruppe (35 bis 39 Jahre) steigt der Unterschied auf 20,2 Prozent an und sinkt in den nachfolgenden Altersgruppen auf 9,8 Prozent (45 bis 49 Jahre). Besonders hohe Werte treten in den höchsten Altersklassen auf, 25,4 Prozent bei den 60- bis 64- Jährigen und 38,0 Prozent bei den über 65-Jährigen. Auch in diesen Altersklassen ist die Anzahl der Vollzeitbediensteten gering (7,3 und 1,1 Prozent).

stol

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