Mittwoch, 21. Februar 2024

Albert Stockner ist erfroren

Seit Tagen wird gerätselt, was es mit dem mysteriösen Tod des 73-jährigen Albert Stockner auf sich hat. Der Feldthurner wurde am Montag – nach einer Suchaktion – lebensgefährlich verletzt mit Bisswunden und stark unterkühlt in Pinzagen bei Brixen aufgefunden. Wenig später ist er seinen Verletzungen erlegen. Nun ist klar: Stockner starb an starker Unterkühlung. Das hat die Autopsie ergeben. Die DNA-Analyse der Bisswunden wird für den morgigen Donnerstag erwartet.

Albert Stockner (73) ist am Montagnachmittag im Bozner Krankenhaus gestorben. - Foto: © privat

Der Tod von Albert Stockner gab den Ermittlern in den vergangenen Tagen Rätsel auf. Ist er an Unterkühlung gestorben, oder an den Bisswunden, die von einem Tier stammen?

Was war passiert? Der seit Sonntag vermisste Feldthurner war am Montagfrüh stark unterkühlt und bewusstlos gefunden worden. Er wies am ganzen Körper Bissspuren auf (STOL hat berichtet – hier lesen Sie mehr dazu).

DNA-Ergebnis für morgen erwartet

Nun ist klar: Albert Stockner ist nicht an den Bisswunden, sondern an starker Unterkühlung gestorben, wie das Ergebnis der Autopsie am Mittwochnachmittag bestätigte.

Was die Bisswunden anbelangt, so muss eine DNA-Analyse klären, um welches Tier es sich genau handelt. Das Ergebnis wird für den morgigen Donnerstag erwartet.

Hier die Mitteilung der Staatsanwaltschaft:

Im Zusammenhang mit dem verdächtigen Tod von Stockner Alfred ist der Pathologe nach der Obduktion der Leiche zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Die optische Untersuchung des Leichnams ermöglichte es zunächst, das Vorhandensein von traumatischen Verletzungen auszuschließen, die auf die Einwirkung von Dritten zurückzuführen sind.
Die festgestellten Hautläsionen scheinen dagegen auf die Einwirkung von Tieren, wahrscheinlich Caniden, zurückzuführen zu sein, da Hautabschürfungen vorhanden sind, die auf einen Tierbiss hindeuten.
Diese Verletzungen waren in jedem Fall eher oberflächlich, d. h. sie betrafen keine vaskulären/nervösen Strukturen von signifikanter vitaler Bedeutung, und obwohl sie einen gewissen Blutverlust durch Verletzung der peripheren Gefäße verursachten, scheinen sie nicht mit der Entstehung eines hämorrhagischen Schocks vereinbar zu sein.
In Anbetracht der Art, der Lage und der Tiefe der Verletzungen sowie des Fehlens signifikanter vorbestehender pathologischer Zustände kann der Tod vernünftigerweise auf die tödlichen Folgen einer schweren Unterkühlung (d. h. Erfrierungen) zurückgeführt werden, was auch durch die von den Rettungskräften zum Zeitpunkt der Entdeckung gemessene Körpertemperatur (22 °C) bestätigt wird.
Nach der Entnahme der erforderlichen Proben für histologische und toxikologische Untersuchungen und dem Abstrich der Wunden für eventuelle genetische Vergleiche (wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass der Patient in einem Krankenhaus untergebracht war und dort behandelt wurde), stehen der Erteilung der Genehmigung für die Bestattung des Leichnams keine weiteren Hindernisse medizinisch-rechtlicher Art entgegen.

stol

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