Die Entscheidung, welche der vielen gestern formulierten Vorschläge in das Dekret aufgenommen werden – von der Ausdehnung des „Daspo Urbano“ auf 14-Jährige und der Verwarnung bereits 12-Jähriger –, steht noch aus.
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Heißestes Eisen ist wohl die Frage, ob die Strafmündigkeit von Minderjährigen von derzeit 14 auf 12 Jahre gesenkt werden soll. In den Entwürfen, die gestern kursierten, stand davon nichts – es war allerdings in den politischen Debatten der vergangenen Wochen Thema.
Der Entwurf des Caivano-Gesetzes sieht auch einen strengeren Weg für die Wiedereingliederung und Umerziehung verurteilter Minderjähriger vor. Eltern von verwarnten 12- bis 14-Jährigen droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Wer sein Kind „ungerechtfertigterweise nicht der Schulpflicht unterstellt“, muss mit bis zu 2 Jahren Haft rechnen. Der Vorschlag löste eine hitzige Debatte über Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme aus. Die Reaktionen der Verantwortlichen in Südtirol auf diesen Vorschlag finden Sie hier.