Mittwoch, 6. Dezember 2023

Alexander Gruber muss vors Schwurgericht

Alexander Grubers Hoffnung auf ein verkürztes Verfahren ist geplatzt. U-Richterin Elsa Vesco hat gestern verfügt, dass sich der 55-Jährige, dem Körperverletzung mit Todesfolge an Sigrid Gröber (39) zur Last gelegt wird, ab 26. Jänner vor dem Bozner Schwurgericht verantworten muss.

Zu dem tätlichen Übergriff auf Sigrid Gröber, dessen ihr Partner Alexander Gruber bezichtigt wird, war es beim Eingang zur Hausmeisterwohnung der Landeshotelfachschule in Meran gekommen.

Erstmals starten so am Bozner Landesgericht im selben Monat 2 Schwurgerichtsverfahren: Bereits am 12. Jänner beginnt jenes gegen den aus Albanien gebürtigen Avni Mecja (27) wegen des Mordes an seiner Lebensgefährtin Alexandra Mocanu (35). Noch steht aber nicht fest, ob sich dieselben Richter und Geschworenen mit beiden Fällen befassen müssen oder ob 2 Schwurgerichte in unterschiedlicher Besetzung einberufen werden.

Alexander Gruber wird vorgehalten, in der Nacht auf den 19. Februar vor der Landeshotelfachschule in Meran seine Partnerin Sigrid Gröber brutal geschlagen und in der Folge schwerst verletzt in der Kälte liegen gelassen zu haben. Die Frau starb kurz nach ihrer Einlieferung ins Spital.

Sigrid Gröber - Foto: © PAX BESTATTUNGEN



Wie berichtet, hatten Grubers anfängliche Verteidiger ein verkürztes Verfahren für ihren Mandanten beantragt, nachdem die Vorhaltung gegen ihn von Mord in Körperverletzung mit Todesfolge herabgestuft worden war. Allerdings gab es ein Problem im Zusammenhang mit der Frist für die Einreichung des Antrags. Grubers neue Verteidigerinnen Alessandra D'Ignazio und Claudia Benedetti argumentierten, dass man angesichts der abgeänderten Vorhaltung ein neues Verhör mit ihrem Mandanten hätte ansetzen müssen und erst dann die neue Anklage erheben.

Alexander Gruber - Foto: © privat



Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bestand dafür jedoch keine Veranlassung. Gruber habe die Möglichkeit gehabt, den Sachverhalt beim Verhör aus seiner Sicht darzulegen. So sah es offenbar auch die U-Richterin. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Antrag auf ein verkürztes Verfahren fristgerecht in der Kanzlei des U-Richters in Bozen eingelangt war, ist dieser nichtig, und Gruber muss sich – wie ursprünglich vorgesehen – in einem Schnellverfahren vor dem Schwurgericht verantworten.

Grubers Verteidigungsrechte bleiben in jedem Fall gewahrt: Sollte das Schwurgericht befinden, dass ein verkürztes Verfahren doch möglich gewesen wäre, könnte es Gruber am Ende des Prozesses immer noch den im verkürzten Verfahren automatisch vorgesehenen Strafnachlass von einem Drittel gewähren. Sigrid Gröbers Hinterbliebene haben sich bereits als Nebenkläger eingelassen, das Land hat sich vorbehalten, seinen Einlassungsantrag vor dem Schwurgericht zu stellen. Gruber war als Hausmeister der Hotelfachschule Landesangestellter.

rc

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