Der Angeklagte, der heute Morgen bei der Verhandlung anwesend war, verließ den Gerichtssaal vor der Verlesung des Urteils.<BR /><BR />Zur Last gelegt wurden Stefan Lechner fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“, Art. 589bis StGB) und fahrlässige schwere bzw. schwerste Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590 StGB) in mehreren Fällen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1001494_image" /></div> <BR /><BR />Staatsanwalt Axel Bisignano hatte 10 Jahre Haft beantragt: Von der Höchststrafe von 18 Jahren für Tötung im Straßenverkehr wurden 6 Jahre (d. h. ein Drittel) wegen des verkürzten Verfahrens und 2 weitere Jahre wegen der Anerkennung allgemeiner mildernder Umstände abgezogen. <BR /><BR />Die Versicherungsgesellschaft hatte bereits 10 Millionen Euro Schadenersatz für alle Opfer angeboten, 2 Nebenkläger nahmen dennoch am Prozess teil. <BR /><BR />Sollte die Verteidigung auf eine Berufung gegen das Urteil verzichten, wird die Strafe, wie in der Cartabia-Reform vorgesehen, um ein weiteres Sechstel reduziert.