<b>STOL: Herr Tschöll, Hitze am Arbeitsplatz: Gibt es hier gesetzliche Regelungen?</b><BR /><BR />Josef Tschöll: Im Prinzip gibt es nur sehr wenige Regelungen, die dieses Thema betreffen: Hitze ist an und für sich kein Grund, um das Arbeitsverhältnis auszusetzen. So etwas wie Hitzefrei aufgrund der hohen Temperaturen ist also nicht vorgesehen. Nur in bestimmten Bereichen, wie etwa der Baubranche, gibt es Regelungen, die auf Hitze am Arbeitsplatz eingehen.<BR /><BR /><b>STOL: Wie sehen diese Regelungen aus?</b><BR /><BR />Tschöll: Ein Schreiben des Arbeitsinspektorates aus dem vergangenen Jahr thematisiert große Hitze an offenen Baustellen: Bei Straßenarbeiten etwa, die bekanntlich im Freien und meist auch ohne schattigen Rückzugsort stattfinden, kann der Arbeitgeber die Arbeit aussetzen und aus witterungsbedingten Gründen um Lohnausgleich ansuchen. Damit dies möglich ist, müssen die Temperaturen allerdings über 35 Grad Celsius liegen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-55237134_quote" /><BR /><BR /><b>STOL: Entstehen durch die Hitze Pflichten für den Arbeitgeber?</b><BR /><BR />Tschöll: Es gibt keine expliziten Pflichten in Bezug auf Hitze. Viel mehr besteht für den Arbeitgeber die Pflicht, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren. Diese kann aber in der Tat durch extreme Hitze beeinträchtigt werden. Betroffen sind davon natürlich vor allem Tätigkeiten, die im offenen Gelände ausgeübt werden, wie etwa Bauarbeiten, Landwirtschaft oder Gartenbau. Gesundheitliche Risiken, die mit den hohen Temperaturen einhergehen – ein Hitzeschlag, körperliche Erschöpfung oder Sonnenbrände – müssen minimiert werden. Dabei ist aber auch Eigenverantwortung des Arbeitnehmers gefragt. Zudem kann der Arbeitgeber auf verschiedenen Ebenen intervenieren: Durch die Verlegung der Arbeitszeiten auf die weniger heißen Stunden des Tages oder in einem Büro auch durch die Installation einer Klimaanlage oder eines Ventilators. Außerdem kann die Arbeitsorganisation an die durch die Hitze erschwerten Umstände angepasst werden.<BR /><BR /><b>STOL: Welche Rechte können Arbeitnehmer auf Grund der Hitze einfordern?</b><BR /><BR />Tschöll: Wie bereits gesagt, gibt es nur wenige Regelungen, die auf dieses Thema Bezug nehmen und so etwas wie Hitzefrei gibt es nicht. Nur wenn durch die hohen Temperaturen gesundheitliche Schäden verursacht werden, etwa bei einem Hitzeschlag, kann ich mich als Arbeitnehmer natürlich krankschreiben lassen.