Mittwoch, 27. März 2024

Für Mord an Alexandra Mocanu: 24 Jahre Haft für Avni Mecja

Avni Mecja muss wegen des Mordes an seiner Freundin Alexandra Mocanu 24 Jahre ins Gefängnis. Das Bozner Schwurgericht sprach dem Sohn des Opfers außerdem 320.000 Euro Schadenersatz zu. Ihrem Ehemann muss Mecja 5000 Euro Schadenersatz leisten.

Das Bozner Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Beisitzer Richter Walter Pelino) hat das Urteil über Avni Mecja gefällt. - Video: stol

Mecja hatte Mocanu am 22. Oktober 2022 in der gemeinsamen Wohnung in der Bozner Trieststraße mit 2 Hammerschlägen getötet.

Das Opfer: Alexandra Mocanu - Foto: © privat


Staatsanwältin Federica Iovene hatte im Prozess 2 erschwerende Umstände ins Feld geführt: Das Opfer sei Mecjas Lebensgefährtin gewesen, und er habe sie bereits gestalkt, als das Paar noch in Verona lebte (wie berichtet, wurde er dafür rechtskräftig verurteilt). Die Kontrollen und das Stalking hätten seit damals nie aufgehört. Gestellt habe sich Mecja erst auf Anraten seines Anwalts, gestanden habe er nur aus zweckdienlichen Gründen. Auch seine Reue nimmt ihm Iovene nicht ab.

Gericht hat von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge gefordert, dem Angeklagten die allgemein mildernden Umstände nicht zuzugestehen.

Avni Mecja



Auf diese hatte hingegen die Verteidigung gepocht: Verteidiger Massimo Dal Ben hatte sich überzeugt gezeigt, dass sich Mecja durch sein Geständnis, sein Prozessverhalten und eine Schadenersatzzahlung an Mocanus Sohn sehr wohl die allgemein mildernden Umstände verdient habe. Diese sollten zumindest als gleichwertig mit den erschwerenden gewertet werden und sich gegenseitig aufheben, so die Forderung.

Schadenersatz für minderjährigen Sohn und Ehemann

Das Gericht hat von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen. Mecja muss für den Mord 24 Jahre ins Gefängnis. Auf Mord steht in Italien eine Haftstrafe von nicht unter 21 Jahren.

Dem minderjährigen Sohn des Opfers muss Mecja Schadenersatz in Höhe von 320.000 Euro leisten, dem Ehemann 5000 Euro. Die Urteilsbegründung folgt in 90 Tagen.

stol

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